Auszug - Die BVV über zweckentfremdeten Wohnraum informieren  

 
 
18. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.14
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 19.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0575/VIII Die BVV über zweckentfremdeten Wohnraum informieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache bei Enthaltung der Bezirksverordneten von Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

 

 


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht über die Zweckentfremdung von Wohnraum in den einzelnen Ortsteilen Lichtenberg mindestens einmal im Jahr durch Vorlage im Ausschuss Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste zu informieren.

 

Inhalte der Information sollen u. a. sein:

 

         Die Anzahl der erteilten Genehmigungen zur zweckentfremdeten Nutzung von Wohnraum.

         Die Anzahl der nicht erteilten Genehmigungen zur zweckentfremdeten Nutzung von Wohnraum.

         Die Anzahl der unrechtmäßig zweckentfremdeten Wohnungen.

         Die Anzahl der rechtmäßig zweckentfremdeten Wohnungen.

         Die Anzahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren, die aufgrund der Zweckentfremdung von Wohnraum eingeleitet wurden.

         Die Anzahl der abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitsverfahren, die aufgrund der Zweckentfremdung von Wohnraum eingeleitet wurden.

         Die Anzahl der Wohnungen, die wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden konnte.

         Die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um zweckentfremdeten Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen.

         Art und Weise der Zweckentfremdung.

 

 
 

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