Auszug - Berücksichtigung baulicher Voraussetzungen der Inklusion bei Neubau, Umbau und Sanierung von Schulgebäuden  

 
 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion
TOP: Ö 6.2
Gremium: Gleichstellung und Inklusion Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0133/VIII Berücksichtigung baulicher Voraussetzungen der Inklusion bei Neubau, Umbau und Sanierung von Schulgebäuden
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:von BA am 23.01.2019 in Zwb umgewandelt
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll

Für die SPD-Fraktion begründet Frau Dr. Ingenbleek den Antrag und hebt dabei seine inklusions- und gleichstellungspolitische Relevanz hervor.

Nach einer anschließenden Diskussion, in der unter anderem Hinweise von Frau Herlitze, Beauftragte für Menschen mit Behinderung, zu § 50 der Bauordnung (Barrierefreies Bauen) besprochen werden, wird zunächst der von Herrn Eisenhardt (Fraktion AfD) gestellte Antrag auf Vertagung der Drucksache abgestimmt und mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 3 – 10 – 1 (Ja – Nein – Enthaltung)

 

Daraufhin werden folgende Änderungsanträge abgestimmt:

-          Ersetzung von „ggf.“ in der 3. Zeile durch „bei Bedarf“

Abstimmungsergebnis: 14 – 0 - 0 (Ja – Nein – Enthaltung)

-          Streichung der Nennung von Neubauten in der Überschrift („Neubau,“) und in Z. 1 des Antragstextes („des Neubaus,“)
Abstimmungsergebnis: 4 – 3 - 7 (Ja – Nein – Enthaltung)

Die Abstimmung über den Antrag in seiner entsprechend geänderten Fassung ergibt folgendes Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 11 – 0 – 3 (Ja – Nein – Enthaltung)

 

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss Gleichstellung und Inklusion ist mitberatend und empfiehlt dem federführenden Ausschuss Haushalt, Personal, GO die Annahme der DS/0133/VIII dem o. g. Abstimmungsergebnis entsprechend in folgender geänderter Fassung:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Berücksichtigung baulicher Voraussetzungen der Inklusion bei Umbau und Sanierung von Schulgebäuden

Das Bezirksamt wird ersucht dafür Sorge zu tragen, dass in allen Fällen des Umbaus und der Sanierung von Schulgebäuden die Möglichkeiten der Schaffung baulicher Voraussetzungen der Inklusion geprüft und diese bei Bedarf in die Planungen aufgenommen werden. In diesem Kontext relevante bauliche Maßnahmen zur Herstellung der inklusiven Schule umfassen insbesondere

  • den Ein-/Anbau von Fahrstühlen,
  • die Anlage von barrierefreien Zufahrtswegen und Zugängen,
  • den Einbau automatischer Türöffner,
  • den Einbau von Türen mit ausreichender Breite für die Passierbarkeit von
       Rollstühlen,
  • den Einbau barrierefreier Sanitäranlagen,
  • die Anlage von Bewegungsflächen in Räumen und  Sanitäranlagen, die den
       Platzbedarf von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern berücksichtigen,
  • die Verwendung trittsicherer Bodenbeläge,
  •            die Anbringung sichtbarer und tastbarer Orientierungshilfen.“

 

Ausdruck vom: 06/06/2017

Seite: 1/1

 

 

 
 

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