Auszug - DS/1951/VII - Bebauungsplan 11-60 - erneute öffentliche Auslegung Arbeitstitel: Gotlindestraße 2/20 Lindenhof (vorgezogene Beratung der Vorlage zur Beschlussfassung des BA für die BVV am 21. April 2016)(pro Fraktion wurde am 29.03.2016 ein Exemplar bereits ausgegeben)  

 
 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 07.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Das Bezirksamt hat zur schnelleren Bearbeitung um eine Vorabbefassung vor der nächsten BVV gebeten. Frau Becker, Stadtplanungsamt, informiert über folgende veränderte Verfahrensweise hinsichtlich der Rechtsprüfung von B-Plänen: Die Entwürfe der B-Pläne werden zuerst der zuständigen Senatsverwaltung zur Rechtsprüfung vorgelegt, erst dann werden sie der BVV vorgelegt. Obwohl die Rechtsprüfung durch SenStadtUm beim B-Plan 11-60 noch nicht abgeschlossen ist, bittet das Bezirksamt um Beratung in dieser Ausschuss-Sitzung, um diesen Prozess so schnell wie möglich abschließen zu können. Frau Becker erläutert das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung. Die Planziele haben sich nicht geändert. Die gegenüber dem Betriebshof Siegfriedstr. notwendigen Lärmschutz-maßnahmen sind im B-Plan abgesichert. Ein Spielplatz und die Erschließungsstraßen werden durch die HOWOGE errichtet. Die Dachflächen werden begrünt. Prof. Hofmann empfiehlt der BVV die Annahme zu empfehlen, vorbehaltlich einer Zustimmung durch die Rechtsprüfung.

Nach Diskussion dieses Anliegens und erzielter Einigkeit stimmten die Mitglieder des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung der Empfehlung an die BVV, die Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes anzunehmen, unter dem Vorbehalt zu:

Dieser Beschluss wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Rechtsprüfung gefasst.

 

Abstimmung: 12/0/0

Abstimmung der Dringlichkeit: 12/0/0

 
 

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