Frau Bertermann übergibt den Ausschussmitgliedern Informationsmaterial der Berliner Mietergemeinschaft und weist darauf hin, dass durch die Berliner Mietergemeinschaft eine Überprüfung der Miethöhe sowohl im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen, als auch bei Neuvermietungen möglich ist. Sie weist darauf hin, dass nunmehr für die Erstellung des Mietspiegels 2017 wiederum die Wohnlagenfeststellung erfolgt und hierfür Anträge bis 29.02.2016 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gestellt werden können.