Auszug - Beginn der Ausschreibung zur Schulreinigung - rechtliche Klärung
Bezirksamt verweist auf die kleine Anfrage und die dortige Rechtsausführung, weshalb es daran festhält, die Ausschreibung erst nach Beschluss der BVV zu beginnen. In der Diskussion wird auf die Mehrheitsbeschlussfassung der BVV abgehoben und auf den Vergleich zu anderen Bezirken. Das BA stellt dar, dass ein schnellstmögliches Verfahren gewählt wurde und eine qualitative Veränderung vorliegt, die in der Auslegung eines Beschlusses bedarf. Es wird auf die besondere Lage der Regelung der LHO Bezug genommen und ein Weg über einen ergänzenden Haushalt zu wählen, verwiesen. Beginn der neuen Reinigungsfrequenzen wird voraussichtlich am 1.9.2016 möglich, wenn die Ausschreibung im normalen Rahmen zur Auswahl kommt. Es wurde kritisiert, dass keine Information an die BVV über Folgen erfolgt und argumentiert, dass ein rechtssicheres Verfahren in Abwägung zu bringen war.
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