Auszug - Jugendarbeit (Finanzierung, Förderstrukturen); Innovationsfonds DS/1232/VII  

 
 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223/224 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Zur DS/1232/VII: wird mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Hierbei enthält sich Herr Lotarewicz.

 

Der JHA diskutiert über die Frage, ob die Projekte des Innovationsfonds in eine Dauerfinanzierung übernommen werden könnten. Zumindest sollte dies aus Sicht der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD möglich sein. Herr Zeddies betont, Ziel des Innovationsfonds sei es, einzelne Projekte für eine begrenzte Zeit zu fördern. Innovationen sollen projekthaft gedacht werden – etablierte Strukturen sollen nicht über verdeckte Zusatzförderungen finanziert werden. Es sei eine Trennung von Regelfinanzierung und Projektfinanzierung nötig. Zudem solle durch den Fonds auch nicht das Regelpersonal finanziert werden.

 

Der JHA vergibt folgendes Votum für die im Bericht vorgeschlagenen Modelle zur Umsetzungsbeteiligung: Variante c: Träger definieren Themen, geben diese dem JHA zur Kenntnis. Die Verwaltung bewertet diese und legt das Ergebnis dem JHA zur Entscheidung vor (14 Ja-Stimmen).

 

Zudem wird folgende Änderung im Text vorgenommen:

„Um den innovativen Charakter zu sichern, ist eine mehrmalige Finanzierung durch den Innovationsfonds auszuschließen.“  (Zustimmung mehrheitlich)

 

Die Dauer der Projektlaufzeit zwischen 6 bis 9  Monaten wird nicht abschließend diskutiert. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine unterjährige Finanzierung handelt, das Projekt bis Jahresende abgeschlossen sein muss.

 

Zur Finanzierung von Jugendarbeit:

Der JHA diskutiert über die Frage, ob das aktuelle Verteilungsmodell beibehalten werden soll. Eine Beschlussfassung hierzu ist in dieser Sitzung nicht vorgesehen. Herr Zeddies betont, dass die Einführung des Plausibilitätskostensatzes für Lichtenberg einen Budgetverlust bedeute. Jugendamt und Bezirksamt sprechen sich dafür aus, dass mindestens das bisherige Budget gehalten werden solle. Frau Dr. Obermeyer teilt mit, dass die Senatsverwaltung für Finanzen eine Plafonderhöhung um insgesamt 4,9 Mio € für die bezirklichen Doppelhaushalte 2016/2017 im Bereich der Allgemeinen Kinder- und Jugendförderung vorgenommen hat. Pro Bezirk beträgt der Planmengenzuschlag 6,1 %.

Herr Dr. Gührs unterbreitet den Vorschlag, dass die bestehenden JFEn neu ausgeschrieben werden könnten und bei Abschluss eines Leistungsvertrages dieser für sechs Jahre gelten solle. Dieses Thema wird in einer anderen Sitzung des JHA besprochen.

 

Herr Becker stellt ein Diskussionspapier des Forums Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit vor. Es wird den Ausschussmitgliedern zur weiteren Diskussion mit dem Protokoll zur Verfügung gestellt.

 
 

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