Auszug - Bürgeranfragen
Frau van der Wall erkundigt sich, welche Möglichkeiten der Einwirkung auf Investoren von Mietwohnungen in Bezug auf Parkflächen das Bezirksamt hat. Gibt es z. B die Möglichkeit den Investor zu veranlassen, in den Fällen, wo er keinen Autostellplatz zur Verfügung stellen kann, einen geringeren Mietpreis zu verlangen? Sie fragt weiterhin, um wie viele Quadratmeter der Lidl in der Einbecker Str. 59 vergrößert werden sollte und wie viele Stellplätze hätten dafür zur Verfügung gestellt werden müssen. BzStR Nünthel antwortet, eine rechtliche Handhabe für das Bezirksamt bestehe nicht, da es keine Stellplatzpflicht gibt. Lidl wollte sich von 795 auf 1450 Quadratmeter vergrößern; die Bauvoranfrage beinhaltete keine Angaben zu Stellplätzen.
Herr Kranke erkundigt sich nach dem Sachstand zur Margaretenstraße 19. Frau Kuhnert antwortet, der Vorbescheidsantrag ist im Januar 15 eingegangen, in der Februarsitzung des Ausschusses ÖSE vorgestellt worden und befinde sich in Bearbeitung; es gäbe 2 Varianten - Vorderhaus + Hinterhaus mit Staffelung/ohne Staffelung zur Grundstücksgrenze .
Frau Feige fragt, wie mit den Ackerbürgerhäusern weiter verfahren wird. Frau Kuhnert antwortet, eine Abbruchgenehmigung sei erteilt unter der Bedingung, dass eine Fotodokumentation erstellt werde. |
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