Auszug - Vorbereitung der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung - Erstellung der Liste der Drucksachen ohne Aussprache
In Vorbereitung der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung teilt der Vorsteher Folgendes mit:
Im Foyer der Max-Taut-Aula wird am Rande der Sitzung eine Präsentation zu der angefragten Vorstellung der Städtepartnerschaft zwischen Berlin-Lichtenberg und Maputo-Kamubukwana stattfinden.
Zur Einwohnerfragestunde wurde eine Anfrage von Herrn Jürgen Steinbrück zum Thema „Wegfall von Bürgerarbeitsstellen“ eingereicht.
Die Wahlen zu den Drucksachen
DS/1537/VII – Wahl eines Stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Gesundheit DS/1538/VII – Wahl einer Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden
werden in einem Wahlgang bei getrennten farbigen Stimmzetteln aufgerufen.
Zur Sitzung wurden eingereicht:
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Beschlussempfehlung des Hauptausschusses DS/1184 – Sichere Querung des Übergangs Ribnitzer Straße/Ecke Zingster Straße
Dringlichkeiten
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD DS/1542/VII – Wahl eines Bürgerdeputierten zur Nachbesetzung in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Dringliche Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes DS/1547/VII – Abschluss einer Städtepartnerschaftsvereinbarung mit dem 5. Wiener Gemeindebezirk Margareten
Mündliche Anfragen
DS/1541/VII – Umsetzung von Bürgerhaushaltsvorschlägen (Fraktion DIE LINKE., Hendrikje Klein)
DS/1543/VII – Milieuschutzgebiete (Fraktion DIE LINKE., Dagmar Müller)
DS/1544/VII – Sanierungsbedarf bei Sportanlagen (Fraktion DIE LINKE., Ingeborg Görsdorf)
DS/1545/VII – Umsetzungsstand der Drucksache 0451/VII Tempo 30 in der Dönhoffstraße (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Jutta Griep)
DS/1546/VII – Zukunft des Interkulturellen Gartens (Fraktion DIE LINKE., Daniel Tietze)
Angekündigt wurde ein Austauschexemplar zum Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen DS/1539/VII – Beteiligung am Wettbewerb Zukunftsstadt
Es erfolgt die Abstimmung der Liste der Drucksachen ohne Aussprache.
Gegen den Antrag von Frau Schuler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), die Drucksache
Vorlage zur Kenntnisnahme (Abschlussbericht) des Bezirksamtes DS/1469/VII – Angebote für Sozialberatung für die Beschäftigten des Bezirksamtes
aufgrund der verspäteten Ausgabe der Anlage zur Drucksache an die Fraktionen auf die nächste Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23. April 2015 zu vertagen, gibt es seitens der Mitglieder des Ältestenrates keinen Widerspruch.
Frau Bezirksbürgermeisterin Monteiro erklärt, dass es aus Sicht des Bezirksamtes ebenfalls keine Bedenken gegen eine Vertagung gibt.
Herr Hemmerlein (Fraktion PIRATEN Lichtenberg) weist darauf hin, dass es inhaltliche Diskrepanzen zwischen dem im Ausschuss für Gesundheit gefassten Beschluss und der vom Ausschuss zur Sitzung einereichten
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU DS/1415/VII – Willkommensinitiative und Willkommensportal für Ärzte einrichten
gibt. Aus diesem Grund sei eine Aufnahme in die Liste der Drucksachen ohne Aussprache nicht möglich.
Der Vorsteher bittet Herrn Hemmerlein (Fraktion PIRATEN Lichtenberg), dem Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit umgehend von den Unstimmigkeiten zu unterrichten, um eine Beschlussfassung zur Drucksache in der kommenden Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung zu gewährleisten.
Der Vorsteher empfiehlt für den Fall der Bestätigung der Dringlichkeit, die Drucksache
Dringliche Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes DS/1547/VII – Abschluss einer Städtepartnerschaftsvereinbarung mit dem 5. Wiener Gemeindebezirk Margareten
in die Liste der Drucksachen ohne Aussprache aufzunehmen. Seitens der Mitglieder des Ältestenrates gibt es hierzu keinen Widerspruch.
Die Mitglieder des Ältestenrates verständigen sich auf folgenden Entwurf der Liste der Drucksachen ohne Aussprache:
Entwurf der Liste der Drucksachen ohne Aussprache für die 42. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin am 19. März 2015 (Gemäß GO der BVV § 9 (2))
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