Auszug - Transparenz bei Bauprojekten mit besonderer öffentlicher Bedeutung erhöhen
Herr Fahrenberg schlägt eine im Vergleich zur letzten Sitzung geänderte Fassung vor. Der Antrag auf Feststellung der öffentlichen Bedeutung soll von der BVV und nicht auch von Ausschüssen gestellt werden können. Die Ausschüsse werden mit Ausnahme des Ausschusses für ökologische Stadtentwicklung im Antragstext nicht namentlich genannt.
"Das Bezirksamt stellt auf ein begründetes Ersuchen der BVV die besondere öffentliche Bedeutung eines Bauvorhabens fest.
In diesem Fall wird das Bezirksamt ersucht, möglichst früh den Kontakt zu betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie zu Akteuren vor Ort zu suchen. Diese müssen kontinuierlich und transparent über die laufende Entwicklung des jeweiligen Projekts informiert werden. Etwaige Einwendungen gegen das jeweilige Vorhaben sind dem Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung sowie ggf. weiteren Ausschüssen frühzeitig bekanntzugeben.
Für den Fall, dass ein Vorhabenträger für ein Projekt gegenüber dem Bezirksamt Zusagen macht, die über gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen, wird das Bezirksamt ersucht, diese Zusagen dem betreffenden Ausschuss schriftlich zur Kenntnis zu geben."
Abstimmung der Drucksache in der geänderten Fassung: 9/0/3
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