Auszug - Bürgeranfragen  

 
 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 08.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Müller thematisiert den Brief eines Anwohners der Alfred-Kowalke-Str

Frau Müller thematisiert den Brief eines Anwohners der Alfred-Kowalke-Str. zur Schließung des dortigen Lebensmittelmarktes. Es wird gefragt, ob Netto zur Fortsetzung des Betriebes bewegt werden kann.

BzStR Nünthel erklärt, dass bisherige Gespräche des Bezirksamtes die wirtschaftliche Entscheidung des Unternehmens nicht änderten und auch keine Anhaltspunkte für eine Meinungsänderung erkennbar seien. Eine Problemlösung mit Mitteln des Verwaltungsrechts ist nicht möglich, da es keine entsprechende Rechtsgrundlage gebe. Auf politischer Ebene wird weiterhin der appellative Weg verfolgt.

 

Herr Ulrich Karlsen fragt, welche Flächen für neue Schulgebäude bzw. Ergänzungen vorgehalten werden. Die aktuellen Planungen betrachten nur den Zeitraum bis 2014.

BzStR Nünthel erklärt, dass die Frage den Komplex Schulentwicklungsplanung betreffe. Diese Planung soll noch im laufenden Monat im Bezirksamt beschlossen werden. Zu dieser spontanen Frage können keine tieferen Details gegeben werden, da die Fachverantwortung im Bereich Schule liege. Nur dort werde der Bedarf ermittelt. Im derzeitigen Entwurf seien zahlreiche Flächenreservierungen erhalten, wobei einige in Bereichen liegen, die ursprünglich für Wohnen vorgehalten waren.

Prof. Hofmann schlägt vor, die weiteren Fragen mit der baldigen Drucksache zur Schulentwicklungsplanung zu beraten. Auch biete sich für eine vertiefende Diskussion der Ausschuss für Schule und Sport an.

 

Prof. Hofmann erreichte eine Meinung zum Bauvorhaben am Mühlengrund. Zur Realisierung des zusätzlichen Spielplatzes müsse die dortige Baumgruppe gefällt werden.

BzStR Nünthel erklärt, dass der Bauherr gesetzlich zum Nachweis einer Spielfläche verpflichtet ist. Da dies auf seinem Grundstück nicht gelingt, ist ein Ausgleich in unmittelbarer Nähe zu schaffen. Die Spielfläche wird in die Baumgruppe implementiert, kein Baum werde gefällt. Das Grundstück muss dem Bezirk abgekauft und vom neuen Eigentümer unterhalten werden, bleibt aber öffentlich zugänglich. Das Bezirksamt hat gegen dieses Vorgehen keine Bedenken.

Frau Müller erinnert, dass dem Bauherrn die Unterhaltung des Brunnens nahegelegt wurde und fragt, ob er in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet werden kann.

BzStR Nünthel erklärt, dass dies rechtlich nicht möglich sei, da das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu entscheiden ist. Es gebe jedoch entsprechende Gespräche.

 

Herr Laue fragt, ob es beim Kita-Neubau an der Rummelsburger Bucht seitens des Bezirksamtes Hindernisse für zügigen Neubau gebe.

Das Bezirksamt erklärt, dass die notwendigen Genehmigungen längst erteilt wurden und etwaige Verzögerungen die Sphäre des Bauherrn beträfen.

 

Herr Laue berichtet vom gelungenen Osterfeuer am Jugendschiff der Rummelsburger Bucht und bedankt sich beim Bezirksamt (insbesondere dem Grünflächenamt) und der Polizei für die herausragende Unterstützung. Er fragt, ob Fläche für Feste freigehalten werden kann. BzStR Nünthel erklärt, dass dies vorrangig mit dem zukünftigen Eigentümer zu klären sei. Ob eine Regelung im B-Plan festgesetzt werden kann, ist derzeit nicht zu beantworten, da das Verfahren abhängig von etwaigen Schutzklauseln sei.

 
 

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