Auszug - Barrierefreiheit in gastronomischen Einrichtungen  

 
 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 25.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Der Leiter des Ordnungsamtes, Herr Mauermann, gibt einen Überblick über den Sachstand - siehe Anlage "Zuarbeit Barrierefreie Gaststätten Ausschuss ÖOV 25

Der Leiter des Ordnungsamtes, Herr Mauermann, gibt einen Überblick über den Sachstand - siehe Anlage "Zuarbeit Barrierefreie Gaststätten Ausschuss ÖOV 25.02.14".

In den letzten Jahren gab es seitens des Ordnungsamtes keine Beanstandungen.

 

Frau Herlitze, Beauftragte für Menschen mit Behinderung, informiert, dass in den letzten beiden Jahren keine Beschwerden bei ihr eingegangen sind.

Es gibt mehr Nachfrage nach Umbau von Wohnungen entsprechend Berliner Bauordnung § 51: Barrierefreies Bauen. Da sind viele ältere Bewohner hilflos, zumal die Umbauten nach Auszug wieder umgebaut werden müssen.

 

BzStR Dr. Prüfer:

Das Bezirksamt wird nur tätig, wenn bei den gastronomischen Einrichtungen ein Betreiberwechsel stattfindet.

 

Herr Fischer stuft barrierefreies Bauen in Altbauten und Arztpraxen für wichtiger ein als bei gastronomischen Einrichtungen.

 

Herr Sellmann gibt zu bedenken, dass behindertengerechte Umbauten in Wohnungen kleiner  50 m² ein Problem sind.

 

Frau van der Wall ergänzt zum Thema Treppengeländer bei Zugängen zu Gaststätten sowie innerhalb und fragt, was man da machen kann? Ob es Sinn hätte, solche zu sammeln?

 

Frau Herlitze kennt das Problem, weiß aber auch, dass die Geschäfte aus finanziellen Gründen nicht viel machen können. Eine gesetzliche Handhabe gibt es nicht. Bei entsprechenden Hinweisen reagieren die Gaststätteninhaber oft damit, dass man nicht jede Zielgruppe berücksichtigen müsse. Die DIN 18040 enthält die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen, im Teil 1 für öffentliche Gebäude, im Teil 2 für Wohnungen.

 

Herr Wolf gibt zu bedenken, dass man einerseits von Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen spricht und andererseits Menschengruppen vom Besuch gastronomischer Einrichtungen ausschließt, was diskriminierend ist.

 
 

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