Auszug - Sportflächen besser nutzen - Nutzung bis 23:00 Uhr ermöglichen
Der Ausschussvorsitzende stellt etliche Nachfragen an das Bezirksamt zum Abschlussbericht der Drucksache. Die Bezirksstadträtin erläutert noch einmal ausführlich die Antwort und beantwortet die Fragen. Das gegenwärtige Nutzungsfenster (8 bis 22 Uhr) ist in den "Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins [.]" (SPAN) festgeschrieben, jedoch nicht bindend. In der Hauptsache liegt das Problem in der Kosten- und Leistungsrechnung, die eine Verrechnung von Angebotsstunden nach 22 Uhr nicht vorsieht. Es besteht nur die Möglichkeit, dass Änderungen durch die Produkt-Mentorengruppe erwirkt werden können. Zusätzlich sind höhere Betriebs- und Reinigungskosten zu erwarten. Bereits jetzt gibt es Beschwerden der Schulen über unsauber hinterlassene Hallen zu Wochenbeginn.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
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