Auszug - Lärmschutz rund um die ICE-Waschanlage in Karlshorst
Herr Fischer erklärt, dass die Behandlung gemeinsam mit der Deutschen Bahn schwierig werde, weil die Bahn einer Einladung in den Ausschuss nicht folgen werde. BzStR Nünthel erklärt, zuständig sei das Eisenbahnbundesamt als Genehmigungsbehörde. Voraussetzung für ein Handeln sei das Vorliegen von Beschwerden. Dem BA liegen zurzeit allerdings keine vor.
Herr Clucas bittet um Vertagung, um noch einmal mit der Quelle des Antrags in Kontakt zu treten. |
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