Auszug - Wahlplakatierung einschränken - Bürger und Umwelt entlasten  

 
 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 08.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0930/VII Wahlplakatierung einschränken - Bürger und Umwelt entlasten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeHauptausschuss
   
Vorlage-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Antrag Fraktion DIE LINKE

Antrag Fraktion DIE LINKE.: Zur Klärung fachlicher, rechtlicher Rahmenbedingungen wird die Überweisung in den fachlich zuständigen Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr beantragt.

Abstimmung: 5 / 7 / 0

 

Die Fraktion DIE LINKE. beantragt namentliche Abstimmung zum Antrag.

 

Ergebnis der namentlichen Abstimmung, Abstimmungsfrage: Wer stimmt der Drucksache zu?

Ja: Grunst, Hemmerlein, Tietze, Mock, Klein

Nein: Moll, Hoffmann, Lotarewicz, Feige, Fahrenberg, Becker, Unger

Enthaltung: keine

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache:

Begründung:

Der Hauptausschuss konnte sich mehrheitlich nicht auf die Empfehlung für eine Überweisung in den fachlich zuständigen Ausschuss für Öffentliche Ordnung und Verkehr einigen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten für das Anliegen zu prüfen. Das Anliegen in Form des vorliegenden Antrages fand im Hauptausschuss keine Mehrheit.

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht durch geeignete Maßnahmen die Anzahl der zulässigen Wahl- und Abstimmungsplakate an Laternenmasten im Bezirk zu reduzieren. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1.                   Jeder Partei wird ein Maximalkontingent von 1.500 Plakaten für den gesamten Bezirk genehmigt.
  2.                   Die Mengenkontrolle soll durch die Ausgabe amtlicher Vignetten, die an den Plakaten befestigt werden müssen, oder ein anderes geeignetes Kontrollverfahren erfolgen.
  3.                   Das Aufstellen sog. Mobiler Großflächen bleibt von dieser Regelung unberührt.

Abstimmungsergebnis: 7 / 5 / 0

 

Ausdruck vom: 05.02.2014

Seite: 1/1

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Vorlage
Parlament Aktenmappe Vorlagenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen