Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 22.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Stellplatzanlage des Rewe-Supermarktes Bernhard-Bästlein-Straße

Stellplatzanlage des Rewe-Supermarktes Bernhard-Bästlein-Straße

Herr Ehrendreich informierte, dass die Rewe-Gruppe die Kaufhalle an der Bernhard-Bästlein-Straße, die sich im Besitz der Konsumgenossenschaft befindet, umgestalten will, woraus sich auch Veränderungen für die Stellplatzanlage ergeben werden.

 

Der Vertreter der Rewe-Gruppe informierte über das Vorhaben von Rewe, die Kaufhalle einschließlich Stellplatzanlage umzubauen und nahm wie folgt Stellung zu den Rewe bekannten Konfliktpunkten hinsichtlich der Parkmöglichkeiten für die Anwohner.

 

Die Kaufhalle soll so umgebaut werden, dass sie in die Gestaltung am Roederplatz einbezogen wird. Ein öffentlicher Gehweg, der gegenwärtig noch nicht vorhanden ist, soll neu angelegt werden. Alle Rampen und Treppenanlagen verschwinden, alle Wegebeziehungen werden stufenlos und Barriere frei. Die LKW-Anlieferung wird so umgebaut, dass Sattelzüge problemlos einfahren können.

 

Gegenstand für die Beratung in diesem Ausschuss ist die dabei neu aufzuteilende Stellplatzanlage, in deren Zuge auch die heute gültigen Stellplatzbreiten umgesetzt werden. Bislang wird die gesamte Anlage von Dauerparkern genutzt. Um jederzeit genügend Stellplätze für Rewe-Kunden verfügbar zu haben, wird Rewe die Stellplatzanlage umbauen und neu aufteilen. Das bedeutet, der öffentlich zugängliche Teil wird verkleinert und verlegt. Weiterhin sind Behindertenparkplätze vorgesehen sowie an den beiden Kundenausgängen Fahrradständer (Kreuzberger Bügel).

 

Insgesamt sind für Rewe 78 plus 11 Stellplätze vorgesehen sowie 45 öffentlich zugängliche Stellplätze. Der für die Kunden vorgesehene Teil wird nachts mit Schranken versehen, damit dieser Teil morgens zur Öffnungszeit des Rewe-Supermarktes für die Kunden frei ist und nicht von Bewohnern zugeparkt wird. Nachts gibt es keine Parkplatzeinschränkungen, sondern nur tagsüber während der Rewe-Betriebszeiten - Einschränkungen 7:30 bis 20:30 Uhr. 

Rewe bevorzuge die Lösung mit der Schranke auf Grund von Erfahrungen an anderen Stellen. Sie hätten mitbekommen, dass die Schranken das Problem seien; sie wissen, dass das Objekt immer Stellplätze für die öffentliche Nutzung gehabt hätte. Sie sind der Auffassung, dass sie einen bestimmten Anteil für die Kunden zuverlässig vorhalten müssen - anhand der Einkaufsbons könnten sie die Kundenstruktur erkennen.

 

Sie wollen nachts keine gähnende Leere verursachen, befürchten aber, dass sich über Monate ein Schleichverkehr entwickelt, wodurch die Rewe-Stellplätze morgens besetzt wären. Die Schranke soll als Signal verstanden werden, dass ein Teil der Parkplätze für den Rewe-Markt vorgesehen ist. Sie wollen allerdings auch keinen Affront mit den Anwohnern. Sie hätten kein Problem damit, wenn das Ordnungsamt die Kontrolle übernähme.

 

Die Vertreterin der Konsum-Genossenschaft machte auf den Unterschied zu der Situation an anderen Stellen aufmerksam, zum Beispiel in der Ernst-Barlach-Straße, wo das Gelände in privater Hand sei, während hier ein Teil privat, der andere öffentlich sei. Sie würden die Lösung befürworten, wenn die öffentlichen und die privaten Flächen durch das Ordnungsamt kontrolliert würden. Sie bestätigte, dass hier ein größerer Parkdruck vorhanden sei als an einigen anderen Stellen.

 

Die Diskussion im Ausschuss sollte dazu beitragen, verschiedene Lösungsansätze zu finden.

 

In der Diskussion wurden folgende Fragen/Gedanken geäußert:

Hr. Fischer: Was wird mit dem nicht ständig zugänglichen Teil der Stellplatzanlage? Wir waren in Bezug auf die Zulassung als öff. Parkplatz bereits mal weiter. Spätestens wenn die ersten Fahrzeuge abgeschleppt wurden, relativiert sich das. Er plädiert für das Betreiben ohne Schranken und verweist darauf, dass andere Märkte oftmals keine Schranken hätten; man könne sie bestenfalls vorsorglich aufstellen.

 

Herr Sellmann informierte, dass Beratungen im Bürgerverein, Kiezbeirat und Gespräche mit Bewohnern ergeben hätten, dass die Anzahl von 46 öffentlich zugänglichen Stellplätzen von den Anwohnern befürwortet und als wahrscheinlich ausreichend angesehen würde. Ein ähnliches Konzept hätte sich am Anton-Saefkow-Platz bewährt.

 

Frau v. d. Wall erinnerte an die Analyse, die sie vor einigen Jahren bei Stellplatzanlagen verschiedener Supermärkte zu unterschiedlichen Zeiten gemacht hatte, wonach bestenfalls 35 % der Stellplätze bei der nach heutigen Gesetzen gebauten Stellplatzanzahl wirklich ausgelastet gewesen wären und fragt, ob man das Parkverhalten über einen längeren Zeitraum beobachten wolle.

 

Herr Pustola verweist darauf, dass die Schranke offensichtlich ein rotes Tuch sei und man  testen könne, wie sich das Kurzzeitparken bewähren würde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kind zum Wochenmarkt antwortete Herr Ehrendreich dass dieser außerhalb des diskutierten Bereiches liegt.

 

BzStR Dr. Prüfer: Würde man das Kurzzeitparken für alle Stellplätze einführen, dann bräuchte man keine Schranke; günstig wäre, dass man abends und nachts parken kann. Rewe sei ein Nahversorger; das Setzen auf den Autofahrer an dieser Stelle dürfte ein Trugschluss sein. Er befürchtet Beschwerden von Anwohnern auf Grund eines nachts leeren Parkplatzes.

 

BzStR Dr. Prüfer hält eine Schranke für überflüssig, wenn das Kurzzeitparken eingeführt wird. Das Ordnungsamt  kann  entsprechend StVO kontrollieren, aber nur, wenn die Schranke offen ist. Sobald man bei Rewe feststellt, dass die offene Schranke und das Kurzzeitparken nicht funktionieren, kann man immer noch mal neu nachdenken.

 

Rewe              wird nach ca. 1,5 Jahren die Parkplatzsituation überprüfen.

 

Einfahrt/Ausfahrt Penny-Markt Wönnichstraße/Weitlingstraße:

Sachlage: Vom Bauherrn des Pennymarktes zwischen der Weitling- und der Wönnichstraße wurde in der Wönnichstraße gegenüber dem Eingang zur Robinson-Grundschule eine Auffahrt verlegt und verbreitert. Das widerspricht den Zusagen des Bezirksamtes, die im Zusammenhang mit dem Vor-Ort-Termin der Sitzung des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung vom 06.09.2012 sowie der damaligen Beschlusslage.

In den vergangenen Wochen hat der Investor die nördliche Zufahrt verlegt und verbreitert mit der Behauptung, es gäbe einen Rechtsanspruch auf eine zweite Ausfahrt und bezieht sich dabei auf ein Urteil, wonach in einer angeblich analogen Situation in Marzahn eine entsprechende Auffahrt gebaut werden müsse.

 

Herr Ehrendreich informiert, dass die Fahrbahn eine Breite von 3 m ausweist und damit für den LKW-Verkehr zu schmal wäre und dass der Investor die neu gebaute Überfahrt zurückbauen müsse.

 

Fazit: Der LKW-Verkehr kann nur über die Weitlingstraße erfolgen.

 

Herr Fischer erinnert daran, dass damals kommuniziert wurde, die besonderen Bedingungen einer Grundschule zu berücksichtigen.

 

Bürgerhaushalt

BzStR Dr. Prüfer informiert, dass die Vorschläge zum Bürgerhaushalt nach Vorliegen der fachlichen Stellungnahme des Bezirksamtes dem zuständigen Fachausschuss der BVV zur Beratung übergeben werden. Die Entscheidung des Ausschusses soll dann dem Begleitgremium des Bürgerhaushaltes übergeben werden. Für die bereits im Begleitgremium behandelten Vorschläge soll vom Ausschuss entschieden werden, ob eine Weiterleitung an die zuständige Stelle erfolgen soll.

 

Frau Feige informiert, dass 34 Anträge vorliegen, deren Zuständigkeit  in dem Ausschuss liegt und  zu denen auch die Stellungnahmen des  Fachamtes vorliegt. Sie schlägt vor, diese in der nächsten Ausschusssitzung zu behandeln. Die Vorschlagsliste wird allen Ausschussmitgliedern im Vorfeld zugeschickt.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen