Auszug - Beratung zu einer Änderung am B-Plan 11-35 (DS/0775/VII)  

 
 
23. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:46 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223/224 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Das Bezirksamt führt ein, dass der B-Plan in der Vergangenheit bereits im Ausschuss vorgestellt und beraten wurde

Das Bezirksamt führt ein, dass der B-Plan in der Vergangenheit bereits im Ausschuss vorgestellt und beraten wurde. Auch sei er bereits in der BVV beschlossen und am Tage vor der Sitzung an alle Ausschuss-Mitglieder per E-Mail versandt worden.

 

In der sich anschließenden Rechtsprüfung des Senats wurde der beschlossene B-Plan jedoch beanstandet, da ein sehr junges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg die Rechtslage geändert hat.

In Nr. 2 der textlichen Festsetzung des Planbildes wird geregelt, dass zum Zwecke des Lärmschutzes in den Gebäuden des WA 8 (entlang der Gehrenseestr.) die Fenster von min. ein bzw. zwei Räumen zur (ruhigen) Wohngebietsstraße ausgerichtet sein müssen. Der letzte Satz der Nr. 2 erklärt, dass Küchen, Bäder und Hausarbeitsräume nicht als Aufenthaltsräume gelten.

Das OVG entschied nun, dass die Küchen doch als Aufenthaltsräume gelten. Das Bezirksamt will nun den strittigen letzten Satz der Nr. 2 - der lediglich deklaratorischen Charakter hatte - streichen und damit die Rechtmäßigkeit herstellen.

 

Das Bezirksamt ersucht den Ausschuss, vorab über die Änderung zu befinden und ggf. der BVV zu empfehlen, die Vorlage ohne die sonst übliche Ausschuss-Überweisung zu beschließen. Ein nicht unerheblicher Zeitverzug könnte dadurch vermieden werden.

 

BESCHLUSS:

Das Bezirksamt erwägt, in Nummer 2 der textlichen Festsetzung des B-Planes 11-35 den letzten Satz zu streichen. Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09. Oktober 2013 vorab die Änderung beraten und empfiehlt der BVV, die Drucksache zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:  12/0/0

 

Im oben ausgeführten Zusammenhang stellt das Bezirksamt fest, dass die Erschließungsstraßen nicht von der Rechtsprüfung beanstandet wurden und daher rechtmäßig sind. Um zügigen Baufortschritt zu gewährleisten, hat das Bezirksamt einen Planreifebeschluss erarbeitet, der bereits vor dem Abschluss der erneuten Rechtsprüfung den Bau der Erschließungsstraßen gestattet. Das Bezirksamt bittet den Ausschuss, der BVV die (direkte) Kenntnisnahme des Planreifebeschlusses zu empfehlen.

 

BESCHLUSS:

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09. Oktober 2013 vorab den Bezirksamtsbeschluss Nr. 249/2013 beraten, welcher als Vorlage zur Kenntnisnahme in die nächste BVV eingebracht werden soll. Der Ausschuss empfiehlt der BVV, die Drucksache zur Kenntnis zu nehmen.

Abstimmungsergebnis:  12/0/0

 
 

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