Auszug - Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben  

 
 
23. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:46 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223/224 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Bernhard-Bästlein-Str

Bernhard-Bästlein-Str. 1

Die Fa. Rewe plant den Abriss und Neubau des dortigen Supermarktes. Im Zuge dessen soll auch die Parkplatz-Anlage umgestaltet werden.

Momentan sind zahlreiche Parkplätze vor dem Supermarkt vorhanden, die jedoch weit überwiegend von den Anwohnern genutzt werden. Rechtlich sind lediglich 46 Parkplätze auf öffentlichem Straßenland, die Übrigen befinden sich auf Privatbesitz. Deren Nutzung wird vom Eigentümer lediglich geduldet. Der Eigentümer möchte für die Kosten der Umgestaltung aufkommen. Allerdings sieht er vor, dass lediglich 50 Parkplätze durchgängig der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Übrigen werden mit einer Schranke außerhalb der Öffnungszeiten gesperrt. Darüber hinaus sollen alle Parkptze tagsüber (Zeitraum tendenziell 08.00 - 20.00 Uhr) mit Kurzparkzeit versehen werden. Die Fa. Rewe legt sich im Verlauf der Diskussion auf eine Kurzparkzeit von zwei Stunden fest.

Das Bezirksamt erklärt, dass insoweit Verhandlungsmacht bestehe, als dass diese Planung lediglich durch Grunderwerb von öffentlichem Straßenland möglich sei. Da dies eine Einzelfallangelegenheit darstelle, dürfe die BVV keine Entscheidung treffen, man wolle sich jedoch ein Meinungsbild einholen. Für das Anliegen spreche, dass der Bereich eine städtebauliche Verbesserung erfahre, der mit dem Bezirksetat auf absehbare Zeit nicht möglich wäre.

Herr Müller erklärt, dass der Zeitraum der Kurzparkzeit (08.00 - 20.00 Uhr) zu weit ausgelegt sei. BzStR Nünthel gibt zu bedenken, dass sich durch Ausnutzung der zulässigen Parkzeit Beginn bzw. Ende um zwei Stunden zugunsten des Parkenden verschiebt.

Herr Petermann hält es für unerklärbar, dass den Anwohnern in einem Gebiet mit Parkraumnot vorhandene Stellplätze entzogen werden. BzStR Nünthel verweist darauf, dass der Eigentümer bereits jetzt den privaten Teil sperren könnte. Dann stünden nur 46 Parkplätze zur Verfügung.

Herr Sellmann schlägt vor, die Stellplatzsituation analog zum Anton-Saefkow-Platz zu regeln. Die Fa. Rewe hält dagegen, dass die Situationen nicht vergleichbar seien und man diese Lösung hier nicht anstrebe. Herr Ehrendreich (Leiter Tiefbauamt) bekräftigt später diese Idee mit dem Vorschlag, zunächst auf die Schranke zu verzichten und nach einer Übergangszeit die Notwendigkeit zu prüfen. Die Nutzung als öffentliche Fläche hätte für die Eigentümer den Vorteil, dass das Ordnungsamt Parkverstöße ahnden könnte. Die Fa. Rewe äert sich hierzu nicht.

Prof. Hofmann fasst zusammen, dass aus den zahlreichen Wortbeiträgen ein negatives Meinungsbild zur vorgestellten Planung ersichtlich wurde.

 

Anna-Ebermann-Str. 1-12/Wartenberger Str. 44-72, 13053 Berlin

Die Umbauten sind genehmigungspflichtig, da die Grundrisse verändert werden sollen. Der Eigentümer sieht vor, die Wohnungen der vierten bis sechsten Geschosse zu teilen und so aus (insgesamt) 242 Wohnungen 378 zu gewinnen.

Das Gebiet liegt im Bereich einer Umstrukturierungsverordnung. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Bezirksamt schließt die Eigentümerin mit den betroffenen Mietern Modernisierungsvereinbarungen auf Grundlage einer Mustervereinbarung ab, die insbesondere beinhaltet:

?        Die Mietkosten der Haushalte von Empfängern nach SGB II und XII sollen im Rahmen der Wohnaufwendungenverordnung sein. Für die übrigen Mieter darf nach der Modernisierung der Mittelwert des Mietenspiegels um nicht mehr als 20 % für den Zeitraum von 3 Jahren überschritten werden (Ausnahme: weitergehende Ausstattungswünsche des Mieters).

?        Sofern es während der Baumaßnahmen geboten ist, erfolgt die zeitweilige Umsetzung des Mieters in ein Ausweichquartier auf Kosten der Eigentümerin.

?        Mieter, die dauerhaft eine andere Wohnung aus dem Bestand der Eigentümerin suchen werden bevorzugt, insbesondere werden keine Neuvertragsmieten vereinbart.

?        Die Eigentümerin beauftragt und finanziert unverzüglich eine unabhängige Mieterberatung.

 

In den Verhandlungen hat sich der Eigentümer sehr konstruktiv verhalten.

Frau Müller fragt an, ob auch jene Mieter mit den Vergünstigungen rechnen können, die bereits per Unterschrift einer Mieterhöhung zugestimmt haben. BzStR Nünthel erklärt, dass es sich um bestehende zivilrechtliche Verträge handle. Das Bezirksamt könne diese nicht in Frage stellen. Ferner wurden die Mieter von zahlreichen Seiten vor einer Unterschrift gewarnt.

 

Judith-Auer-Str. 6, 10369 Berlin

Der bestehende DDR-typische Dienstleistungswürfel soll zu einer Kindertagesstätte umgenutzt werden. Fraglich ist noch der Nachweis über die Freiflächen.

 

Coppistr. 23, 10365 Berlin

Aufgrund eines Vorbescheidantrages wird geprüft, ob eine Kita-Nutzung zulässig ist. Problematisch ist der Schutz vor dem Lärm des Gewerbegebietes und insbesondere der Bahn-Trasse. Besonders bei den Freiflächen ist der Lärmschutz schwierig und kostenintensiv. Der Antragsteller prüft derzeit, ob er sein Projekt weiter verfolgen wolle.

 

Leopoldstr. 7-8, 10317 Berlin

Es sollen zwei Wohngebäude in Blockrandlage errichtet werden. Das Projekt nennt sich "Fahrradlofts" und ist auf Fahrradfahrer ausgerichtet.

 

Frieda-Rosenthal-Str. 82, 10318 Berlin

Der dreigeschossige Neubau ist das einzige Mehrfamilienhaus in einer im Übrigen reinen Einfamilienhaus-Siedlung. Die Höhe ordnet sich im Wesentlichen in das Gebiet ein, da im Bestand auch zweigeschossige Einfamilienhäuser mit Staffelgeschoss vorhanden sind.

 

Hauptstr. 3a, 10317 Berlin

Eigentümer der Fläche bleibt das Land Berlin, der Kita-Träger ist lediglich Pächter. Dass Gebäude soll irgendwann in das Eigentum des Landes übergehen. Das Gebäude ist barrierefrei gestaltet und bietet Platz für 100 Kinder.

 

Hauptstr. 11-12, 10317 Berlin

Der Vorhabenträger ist Künstler und möchte das unter Denkmalschutz stehende Gebäude zur Produktion und als Atelier nutzen. Ferner soll eine Hausmeisterwohnung integriert werden. Die Nutzungsänderung wird vom Fachamt als zulässig erachtet.

Herr Petermann sieht Parallelen zu einem vergleichbaren Sachverhalt in der Herzbergstraße. Dort war die Nutzung unvereinbar. Das Bezirksamt erklärt, dass die Hauptstr. - anders als die Herzbergstr. - nicht dem "Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe" unterliege. Daher sind die Anforderungen an die Nutzung nicht derart restriktiv.

 

penicker Ch. 2-4, 10317 Berlin

Vorhabenträger sind ebenfalls Künstler. Man möchte die ehemaligen Gewerbegebäude für künstlerische Zwecke umnutzen und Bestandsgebäude teilweise aufstocken.

Ferner ist für die Zukunft angedacht, sich stärker der Öffentlichkeit zu öffnen (durch Ausstellungen u. ä.). Das Gebäude befindet sich jedoch im Schutzgebiet der Seveso-II-Richtlinie. Letztere Planung ist daher erst zulässig, wenn das alte Kraftwerk geschlossen ist.

 

nower Str. 36, 10318 Berlin

Es handelt sich um die "Treskow-Höfe". Die Baugenehmigung wurde erteilt, einen Tag darauf wurde medienwirksam mit dem Bau begonnen.

Zwischenzeitlich wurde ein Baustopp angeordnet, da im Erdreich Hinweise auf eine steinzeitliche Feuerstelle festgestellt wurden.

 
 

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