Auszug - Bericht des Bezirksamtes
BzStR Nünthel berichtet:
Vorgestellt wird das städtebauliche Konzept Wohnpark Hönower Wiesenweg. Das B-Plan-Verfahren 11-47b soll auf dieser Grundlage weitergeführt werden. Das Gelände liegt südlich des Blockdammwegs und wurde vormals gewerblich genutzt. Schwerpunktmäßig ist Wohnbebauung geplant, dafür ist eine Änderung des FNP nötig. Herr Illiges vom Planungsbüro BSM stellt das Vorhaben vor. Der BVV-Beschluss von 2008 sieht eine gewerbliche Nutzung am Blockdammweg, einen Grünzug und Wohnbebauung vor. Die Gartenarbeitsschule soll erhalten werden. Der Hohe Wallgraben soll renaturiert werden. Die geplante Verlegung der Hochspannungsleitungen bedingt die Schaffung eines Nord-Süd-Grünzugs als Flächenvorhaltung. Der Gewerbebereich wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss zugunsten der Wohnbebauung reduziert. Geplant ist eine maximale Geschosshöhe von vier Geschossen. Daraus ergeben sich 100.000 m² BGF für Wohnen, 240.000 m² für Gewerbe, die GFZ liegt durchschnittlich bei 1,0. Möglich sind bis zu 900-1000 Wohneinheiten für ca. 1500-1750 Einwohner. Diskutiert werden soll, ob die Planung in dieser Richtung weiterverfolgt werden kann. Herr Güttler-Lindemann ergänzt, dass die Schaffung von öffentlicher Infrastruktur im weiteren Verfahren berücksichtigt werde. Frau Müller erkundigt sich nach dem Zeitplan. Herr Güttler-Lindemann antwortet, das Planungsrecht müsse zunächst geändert werden. Das Verfahren werde mindestens zwei Jahre dauern. Prof. Hofmann bittet darum, die Karlshorster Bürgerschaft rechtzeitig einzubeziehen. Herr Laue bemerkt, dass auch Punkte wie Durchwegung und Verkehrsberuhigung angesprochen werden müssten. Frau van der Wall erinnert an die DS 0260/VII und bemerkt, dass sich dieses Projekt gut für neue Formen der Bürgerbeteiligung eigne. Herr Pustola begrüßt den vorgestellten Entwurf und ergänzt, dass öffentliche Infrastruktur bereitgestellt werden müsse. Herr Költzsch begrüßt das Vorhaben ebenfalls. Herr Nöske bemerkt, dass heute lediglich der aktuelle Planungsstand frühzeitig vorgestellt werden sollte um festzustellen, ob die Planung in die geplante Richtung weiterverfolgt werden könne. Die Herstellung öffentlicher Infrastruktur könne ggf. über städtebauliche Verträge geregelt werden. Auch eine adäquate Bürgerbeteiligung werde gewährleistet. Herr Pagel erkundigt sich nach der Anbindung durch öffentliche Verkehrsmittel und fragt, ob die Taktfrequenz der Tram 21 erhöht werden könne. Prof. Hofmann erklärt, die geplante Bebauung unterstütze die Forderung nach einer Verbesserung des Angebots bei der Linie 21. Herr Petermann erkundigt sich, welche Art von Gewerbe geplant sei und verweist darauf, dass BzStR Nünthel im Rahmen der Diskussion über den Carlsgarten erklärt habe, dass Schulen nicht über städtebauliche Verträge geregelt werden könnten. BzStR Nünthel erklärt, dass er bzgl. der öffentlichen Infrastruktur im Moment noch keine Auskunft geben könne. Zudem sei das Projekt aufgrund der unterschiedlichen Größenordnung nicht mit dem Carlsgarten zu vergleichen. Ziel der heutigen Präsentation war lediglich die frühzeitige Einbeziehung des Ausschusses. Der Ausschuss werde an der weiteren Planung des Projekts beteiligt. Ein Schulneubau erfordere investive Maßnahmen des Bezirks bzw. Unterstützung des Landes. Eine Abstimmung mit dem BV Karlshorst sei schwierig, weil der BV den Termin einer entsprechenden Veranstaltung auf den Termin der Ausschusssitzung gelegt habe. Herr Pustola lobt die frühzeitige Einbeziehung des Ausschusses. Herr Güttler-Lindemann erklärt, dass die gewerbliche Nutzung das Wohnen nicht stören dürfe; es laufe auf Büronutzung oder Einzelhandel hinaus. Der Ausschuss befürwortet die Entwicklung des Gebietes in der geplanten Nutzung. |
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