Auszug - Zielvereinbarung Personal - Konzept zur Erreichung einer künftigen Personalsollstärke für den Bezirk Lichtenberg Bezug: DS/0446/VII  

 
 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0594/VII Zielvereinbarung Personal - Konzept zur Erreichung einer künftigen Personalsollstärke für den Bezirk Lichtenberg Bezug: DS/0446/VII
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtHauptausschuss
Verfasser:BzBm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Prof

Prof. Hofmann verweist auf die erfolgte Diskussion in der BVV. Der Ausschuss  arbeitet dem Hauptausschuss zu.

Herr Petermann hält die Zielvereinbarung für falsch und erkundigt sich nach den Auswirkungen für das BA. Zudem werde die Grünflächenpflege privatisiert, was im Widerspruch zum Antrag der Zählgemeinschaft stehe.

Herr Fahrenberg erklärt, die Personalkürzungen seien nicht gewollt, das Konzept sei aber nötig, weil es Handlungsfähigkeit gewährleiste.

Herr Pustola bemerkt, die Kritik der Linksfraktion sei nicht konstruktiv. Die Einsparungen bei der Grünflächenpflege seien Sache des Umweltausschusses.

Herr Lange erklärt, der Bezirk könne nur verlieren, wenn das Konzept abgelehnt würde, weil sonst Menschen auf der Strecke bleiben.

BzStR Nünthel erklärt auf die Frage von Herrn Petermann, freiwillige Leistungen würden spärlicher erbracht werden, etwa Archivauskünfte. Durch Technisierung würden Kapazitäten im BWA und im Vermessungsamt künftig frei werden. Bei der Grünflächenpflege sei die Vergabe von Aufträgen an Dritte bereits jetzt gängige Praxis und werde lediglich ausgeweitet. Die Qualität des öffentlichen Grüns werde sich allerdings nicht verbessern.

 

Abstimmung der Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss: 8/3/0

 

Prof. Hofmann hat die Zustimmung aus prinzipiellen Gründen versagt.

 
 

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