Auszug - Bürgeranfragen  

 
 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Prof

Prof. Hofmann berichtet zum Stand JFE Gotlindestr. Dazu liegt ein Schreiben der stv. BzBmin Emmrich vor, das ans Protokoll angefügt wird (Anlage). Es stehen 1,7 Mio € aus Stadtumbaumitteln zur Verfügung, bis 2016 ist der Abriss zu realisieren. Der Verein Publicata hat eine Leistungsvereinbarung mit dem BA, der Verein Kinderkunst ohne Führungskreuz wird unterstützt durch mietfreie Überlassung. Eine Prüfung ergab, dass ein Neubau billiger als eine Sanierung sei. Beide Vereine seien informiert und ins Verfahren einbezogen worden. Die Information von Kinderkunst ohne Führungskreuz sei am 5.12.2012 erfolgt. Gesprächsangebote im Januar und Februar seien vom Träger abgesagt worden. Der  Verein könne mit künftigem Betreiber Kooperationsvereinbarungen eingehen, der Neubau biete von der Raumstruktur her Möglichkeiten.

 

Frau Sahre, Kinderkunst ohne Führungskreuz, erklärt: Der Träger versucht seit 2011 Termine zu bekommen. Es gab keine Begehung. Lediglich ein Gespräch wurde aus Krankheitsgründen abgesagt. Das Haus hätte eigentlich aus baupolizeilicher Sicht längst geschlossen werden müssen, das BA handele verantwortungslos. Die Kinder und Jugendlichen würden am Verfahren nicht beteiligt. Die Erklärung des BA, eine Sanierung koste 1 Mio mehr, leuchtet dem Träger nicht ein.

 

Prof. Hofmann erklärt, die offenbar unterschiedlichen Darstellungen könnten nur in einem direkten Gespräch geklärt werden. Er werde sich für einen baldigen Termin einsetzen und vermitteln; ein weiterer Weg führe auch über den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden.

 

Herr Pustola erklärt, das Projekt sei erhaltenswert und erkundigt sich, ob es nachvollziehbar sei, dass eine Sanierung teurer ist als Neubau. Zudem erscheine der Zeitraum zwischen dem ersten Gesprächsangebot und der Entscheidung ziemlich kurz.

 

Herr Petermann bemerkt zu klären, wer wann mit wem gesprochen hat, sei Aufgabe des JHA.

 

BzStR Nünthel erklärt, das Gebäude sei im Fachvermögen des Jugendamts, der Neubau sei eine fachliche Entscheidung des Jugendamtes als Vorhabenträger. Bei einem Vor-Ort-Termin habe er wahrgenommen, dass der Träger offenbar nicht informiert war. Das Jugendamt bediene sich bei Baufachfragen (hier: einer Kostenschätzung) der Kompetenz des Facility Managements. Ein Gespräch zwischen dem Jugendamt und dem Träger wäre nicht zielführend, das FM müsse einbezogen werden. Ein solches Gespräch müsse zudem schnell stattfinden, weil die von SenStadt zugewiesenen Mittel zeitlich gebunden sind.

 

Herr Hofmann berichtet aus dem JHA. Die Mittel von SenStadt flössen nur für den Neubau.

 

Frau Sahre betont nochmals, der Träger fühle sich nicht ausreichend am Prozess beteiligt.

 

Frau van der Wall schlägt vor, dass jemand aus dem Ausschuss beim erwähnten Gespräch dabei sein sollte. Der Ausschuss bittet sie, diese Aufgabe wahrzunehmen, was sie annimmt.

 

Herr Pagel erkundigt sich nach der  Planung der Erschließungsstraßen im Gebiet des B-Plans XVII-4, nach dem Stand der Verkaufsverhandlungen, nach weiteren Änderungsmöglichkeiten des B-Plans und möchte wissen, ob Ausschussmitglieder ihre Rechte eingeschränkt sehen.

 

Herr Güttler-Lindemann erklärt, der Planungsauftrag stehe vor der Vergabe, nicht die Planungsinhalte des B-Plans. Die Verkaufsverhandlungen würden vom Liegenschaftsfonds i. V. mit SenStadt geführt. Das Gebiet sei weiterhin Teil des Entwicklungsbereichs Rummelsburger Bucht, die Zuständigkeit liege bei SenStadt.

 

BzStR Nünthel bemerkt, Herr Padovicz habe Interesse geäußert, weitere Flächen zu erwerben. Für weitere Flächen (etwa die Flächen zwischen bestehender Bebauung und dem Grundstück von Padovicz) bestünden Vorbindungen. Er habe aber keine Information über konkrete Veräußerungsabsichten. Das Planungsbüro solle den jetzigen Entwurfsstand fachlich untersetzen. Die Festsetzung des B-Plans treffe die BVV. Auftraggeber für das Planungsbüro sei SenStadt.

 

Prof. Hofmann erklärt, durch Teilverkauf von Flächen würden Pflöcke eingeschlagen. Das liege aber außerhalb der Entscheidungsgewalt der BVV. Das Beschlussrecht über B-Pläne liege hingegen bei der BVV, es könne ihr auch durch vorgezogene Maßnahmen nicht genommen werden.

BzStR Nünthel bemerkt, dass eine zweigeteilte Zuständigkeit vorliege. Das B-Plan-Verfahren sei unabhängig von Eigentumsverhältnissen. SenStadt sei Träger des Verfahrens, der Bezirk organisiere den B-Plan. Wenn SenStadt andere Planungen auslöse, könne das BA das zur Kenntnis nehmen, es habe aber keine eigene Entscheidungsbefugnis.

 

Herr Laue ist sich sicher, dass die Ausschussmitglieder im Wesentlichen hinter dem BA stehen. Die Fragen der Bürger seien aber nicht unberechtigt, zumal es Gerüchte gebe, dass eine fertige Planung auf Grundlage des B-Plans in der Schublade läge. Er erkundigt sich, ob die Grundstückseigentümer versucht hätten, Einfluss auf die Planung zu nehmen.

BzStR Nünthel erklärt, es sei nicht feststellbar, ob eine fertige Planung existiert. Ein Interessent habe sich im BA über Nutzungsmöglichkeiten informiert. Herr Padovicz wolle nicht auf Teile seines Grundstücks verzichten. Weitere Verhandlungen gebe es nicht.

 

Herr Pagel hat eine Nachfrage bzgl. der Antwort zur Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu den erwarteten Mehrkosten bei Änderung des Bebauungsplans.

BzStR Nünthel erklärt, der Gegenstand der Anfrage könne nicht durch das BA beantwortet werden, sondern nur durch SenStadt. Die Antwort von SenStadt sei angefügt worden. Das BA könne aber Fragen an SenStadt weiterleiten und die Antwort an den Ausschuss weitergeben.

Prof. Hofmann erklärt, das Thema werde zur nächsten Sitzung wieder aufgerufen.

 

Herr Kolodzig hat eine Nachfrage zu einem B-Plan in der Sewanstr., mit dem wildes Gewerbe bekämpft werden sollte und der offenbar nicht in Kraft trat.

Herr Güttler-Lindemann erklärt, das Planverfahren werde weiterverfolgt, es gebe aber keinen direkten Zugriff auf das Grundstück, das deswegen nicht beräumt werden kann.

 

Herr Kolodzig erkundigt sich, was das BA tun könne, damit Lidl das Grundstück an der Landsberger Allee gegenüber der Pyramide sichert. BzStR Nünthel erklärt, das BA könne Lidl auffordern, das Grundstück zu sichern.

 

Prof. Hofmann informiert, dass Herrn Jarson bezüglich seiner Anfrage zum Malchower Weg geantwortet worden sei.

 
 

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