Auszug - Beschlussfassung zur Umsteuerung im Jugendbereich  

 
 
13. (Sonder-) Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 17.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:03 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Dem Hauptausschuss liegt eine Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses vor

Dem Hauptausschuss liegt eine Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses vor. Es wurden seitens der Mitglieder im Hauptausschuss keine Änderungsanträge gestellt.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Budgetierung für Leistungen nach den §§ 11, 13 und 16 SGB VIII zukünftig nicht mehr aus der Kosten-Leistungs-Rechnung erfolgt.

 

Des Weiteren ist bei der Vergabe der Leistungsverträge im Jugendbereich für die §§ 11, 13 und 16 SGB VIII folgendes zu berücksichtigen:

 

1.              Die offene Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII soll weiterhin Kernaufgabe der Jugendfreizeiteinrichtungen bleiben. Darüber hinaus soll Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII ein substanzieller Leistungsanteil der Lichtenberger Jugendfreizeiteinrichtungen sein. Damit soll auf die auf Bedarfslagen von benachteiligten, beeinträchtigten und psychosozial belasteten Kindern und Jugendlichen in Lichtenberg reagiert werden. Jugendfreizeiteinrichtungen sollen sowohl ein offenes Angebot an Jugendarbeit unabhängig von spezifischen Problemlagen als auch sozialpädagogische Unterstützung für Kinder und Jugendliche in besonderen Bedarfslagen anbieten. Für beide Leistungsanteile werden den Jugendfreizeiteinrichtungen entsprechende Budgets zur Verfügung gestellt.

 

2.              Familienförderung nach § 16 SGB VIII hat eine zentrale und zunehmende Bedeutung für die Jugendhilfe und soll daher gestärkt werden. Entsprechend der Rahmenkonzeption Familienförderung (DS/1376/VI) sollen zusätzliche Haushaltsmittel vorrangig in spezifischen Projekten der Familienförderung mit den Schwerpunkten „frühe Hilfen“ sowie Familienzentren eingesetzt werden.

 

3.              Zusätzliche Angebote in Jugendfreizeiteinrichtungen neben den durch die im Leistungsvertrag festgeschriebenen Fachkräfte (Sozialpädagog/innen und Erzieher/innen) sollen gestärkt werden. Dabei soll von der bisherigen Regelung abgewichen werden, diese Angebotsstunden für die KLR nicht zu zählen. Unabhängig von einer Ausweitung dieser Angebotsstunden (siehe dazu Punkt 4)  werden diese bereits jetzt in die KLR einfließen. Dies soll bereits ab 2012 – so bei den Trägern erfassbar – in der KLR berücksichtigt werden und ab 2013 auch in den Leistungsverträgen vereinbart werden. Dabei soll der Einsatz von Fachkräften ergänzt, aber keinesfalls ersetzt werden. Das Fachkräftegebot nach § 72 SGB VIII ist einzuhalten. Dafür sind Regelungen in den Leistungsverträgen erforderlich, die eine rechtssichere Anwendung gewährleisten.

 

4.              Für Angebote nach § 11 SGB VIII steht ein Gesamtbudget von 3.365 T€ zur Verfügung. Die Angebotsstunden, die durch Fachkräfte erbracht werden, sollen schrittweise vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2013 mit 27,28 €/Angebotsstunde vergütet werden und ab dem 01.07.2013 mit 28,91 €/Angebotsstunde. Vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2013 wird als Ziel angestrebt, dass 80 % der Angebote durch die in den Leistungsverträgen festgeschriebenen Fachkräfte erbracht werden, danach soll der Anteil 70 % betragen. Andere Angebotsstunden, die nicht durch die im Leistungsvertrag festgeschriebenen Fachkräfte erbracht werden, werden einheitlich ab dem 01.01.2013 mit 8,50 €/Angebotsstunde vergütet. Angebote nach §§ 13, 16 SGB VIII sollen ab dem 01.01.2013 einheitlich mit 32,50 €/Angebotsstunde vergütet werden. Angebote nach § 13 SGB VIII werden um 6.000 Stunden erhöht, wobei diese zusätzlichen Stunden in Jugendfreizeiteinrichtungen erbracht werden sollen. Das Gesamtbudget für Angebote gem. § 13 SGB VIII beträgt dann 452 T€ (ohne schulbezogene Jugendsozialarbeit). Angebote gem. § 16 SGB VIII werden um 4.000 Stunden erhöht, so dass das Gesamtbudget hierfür 608 T€ beträgt. Damit ergibt sich ein Gesamtbudget für Angebote gem. §§ 11, 13, 16 SGB VIII von 4.425 T€ (ohne schulbezogene Jugendsozialarbeit) entsprechend des Haushaltsbeschlusses 2012/13 (DS/0150/VII).

 

5.              Die künftigen Budgets der Jugendfreizeiteinrichtungen ergeben sich somit aus von in den Leistungsverträgen festgeschriebenen Fachkräften erbrachten Angebotsstunden der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und in Einzelfällen auch der Familienförderung sowie aus weiteren Angebotsstunden, die nicht durch die im Leistungsvertrag festgeschriebenen Fachkräfte erbracht werden. Die Umsteuerung soll für das Gesamtangebot und das Gesamtbudget in der Jugendarbeit gelten. Es kann daher Jugendfreizeiteinrichtungen geben, die bspw. in einem höheren Maß Jugendsozialarbeit oder auch sonstige Leistungen anbieten können als andere. Die quantitative Umsteuerung muss daher nicht auf jede Einrichtung in gleicher Weise angewendet werden. Die Verwaltung des Jugendamts wird beauftragt dem JHA einen Vergabevorschlag zu unterbreiten, der die verfügbaren Gesamtbudgets nach den jeweils spezifischen Bedingungen und Bedarfslagen auf die Einrichtungen verteilt. 

 

6.              Für die vier kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen werden analog zu den o. g. Regelungen Leistungsanteile nach § 13 SGB VIII sowie andere Angebotsstunden, die nicht durch die planmäßigen Beschäftigten erbracht werden, ausgewiesen und in die KLR eingebracht. Es ist zu prüfen, inwieweit auch eine der kommunalen JFE so am Umsteuerungsprozess beteiligt werden kann, dass dort ein spezifisches Projekt der Familienförderung mit dem Schwerpunkt „Frühe Hilfen“ sowie Familienzentrum entstehen kann.

 

7.              Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt eine Fachveranstaltung durchzuführen, um die vertragssichere Umsetzung der Umsteuerung zu gewährleisten. Zur Vorbereitung der Veranstaltung sollen der Lichtenberger Beirat für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung sowie das Forum Freier Träger einbezogen werden.

 

8.              Der BVV ist im Mai 2013 ein Bericht über die Entwicklungen durch die Umsteuerung als Drucksache zur Kenntnis zu geben. Dabei sind sowohl die Steuerungsveränderungen für die Jugendarbeit und deren Wirkungen als auch die finanziellen Veränderungen und Budgetentwicklungen inklusive der Prognosen hinsichtlich des Budgets darzustellen.

 

Begründung:

Mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2012/2013 (DS 0150/VII) hatte die BVV unter anderem folgende Auflage festgelegt: „Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss werden beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt zur Frage der Leistungsvergütung (Angebotsstunde) im Bereich der Produkte Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienbildung für das Jahr 2013 sowie die folgenden Jahre einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, welcher den qualitativ fachlichen Erfordernissen gerecht wird und gleichzeitig die Auswirkungen auf künftige Zuweisungen im Rahmen der Globalsumme für Lichtenberg nicht aus dem Blick verliert.“

 

Diese Arbeitsgruppe hat insgesamt fünfmal getagt (19.04./15.05./12.06./29.06./08.08.) und sehr intensiv fachliche und fiskalische Argumente diskutiert.

 

Im Ergebnis wurde eine sehr umfangreiche Beschlussempfehlung erarbeitet, welche in vielen Punkten konsensual von allen beteiligten Fraktionen mitgetragen wurde. Lediglich zum Preis je Angebotsstunde und dem Verhältnis der durch im Leistungsvertrag festgeschriebenen Fachkräfte sowie der sonstigen Angebotsstunden (Honorar, Aufwandsentschädigung, Ehrenamt) gab es bis zum Schluss unterschiedliche Vorstellungen. Daher enthielt die Beschlussempfehlung der Arbeitsgruppe im Punkt 4 zwei alternierende Formulierungsvorschläge.

 

Der Jugendhilfeausschuss diskutierte das Ergebnis der Arbeitsgruppe und empfahl dem Hauptausschuss den vorliegenden Beschlusstext. Der Hauptausschuss hat den Beschlusstext des Jugendhilfeausschusses unverändert übernommen.

 

Abstimmungsergebnis: 7 / 0 / 5

 

Begründung der Dringlichkeit:

Das Bezirksamt braucht nach Beschlussfassung in der BVV Zeit für eine ausführliche und breite fachliche Kommunikation mit den Trägern der freien Jugendhilfe zur Umsetzung dieser Beschlussempfehlung. Erst auf dieser Grundlage kann ein Vergabevorschlag für den JHA erarbeitet werden. Eine Beschlussfassung über die Vergabe spätestens im November 2012 ist im Interesse von Planungssicherheit für die Projekte und ihre Nutzer/innen sehr wichtig.

 

Abstimmungsergebnis über die Dringlichkeit: 12/0/0


 

 
 

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