Auszug - Entscheidung des Bezirksamts zu Stadtteilzentren und sozialen Treffs nachvollziehbar machen  

 
 
36. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 14.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 17.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1550/VI Entscheidung des Bezirksamts zu Stadtteilzentren und sozialen Treffs nachvollziehbar machen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag Frau Appelhagen, Fraktion der CDU, auf Ergänzung des Beschlusstextes:

Frau Appelhagen, Fraktion der CDU, stellte einen Antrag auf Ergänzung des Beschlusstextes.

Frau Stenzel, Fraktion DIE LINKE., beantragte die Bescheide als vorläufig zu erklären.

Frau Appelhagen übernahm die Änderung.

 

Herr Hoffmann, Fraktion der CDU, beantragte nach § 40 der Geschäftsordnung die sofortige Beendigung der Aussprache.

Herr Fischer, Fraktion DIE LINKE., beantragte Beendigung der Aussprache, nach dem die Redner auf der Redeliste gesprochen haben.

Der Antrag von Herrn Hoffmann wurde mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Die Fraktion der SPD nahm eine Auszeit von 19:06 bis 19:15 Uhr.

 

Aus rechtlichen Gründen wurde der Ergänzungsantrag als Ersuchen an das Bezirksamt

formuliert (Punkt 2 - siehe Beschluss).

Der Ergänzungsantrag wurde mehrheitlich beschlossen. Die gesamte SPD-Fraktion stimmte gegen den Antrag.

 

Der Dringlichkeitsantrag wurde mit Ergänzung mehrheitlich beschlossen. Die gesamte SPD-Fraktion stimmte gegen den Dringlichkeitsantrag

 

Herr Liebe, Fraktion SPD, sprach zur Geschäftsordnung:

Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, werte Bezirksamtsmitglieder, unter Beachtung des § 53 unserer Geschäftsordnung in Verbindung mit § 18 des BezVG muss dieser Beschluss durch das Bezirksamt beanstandet werden, denn mündlich gegebene Verwaltungsakte sind zwar schriftlich zu begründen. Nichts desto Trotz sind sie rechtswirksam und die BVV selbst darf selbst in einem Ersuchen das Bezirksamt nicht sozusagen zu rechtswidrigem Handeln auffordern.

Das Bezirksamt wird ersucht der BVV in der Sitzung im Januar 2010 das Abwägungspapier vorzulegen, auf dessen Grundlage die Entscheidung über die Vergabe der Zuwendungen für die fünf Stadtteilzentren und die drei sozialen Treffs erfolgte

Beschluss:

  1. Das Bezirksamt wird ersucht der BVV in der Sitzung im Januar 2010 das Abwägungspapier vorzulegen, auf dessen Grundlage die Entscheidung über die Vergabe der Zuwendungen für die fünf Stadtteilzentren und die drei sozialen Treffs erfolgte.

  2. Das Bezirksamt wird ersucht die Zuwendungs- und Ablehnungsbescheide für das Stadtteilzentrum Lichtenberg Süd bis zur Vorlage und Diskussion des Abwägungsprotokolls im Ausschuss Soziales/Mieterinteressen als vorläufig zu erklären.

 

 

 
 

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