Auszug - Hygienische Innenraum-Renovierung öffentlicher Räume durch Eltern
Der Antrag zur Beschlussfassung wurde mehrheitlich beschlossen. Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht im Zusammenhang mit der unterstützenden Förderung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Aufwertung von öffentlich genutzten Räumen den AntragstellerInnen mit der Bewilligung hygienische Standards bei der Umsetzung ihrer Vorhaben zu empfehlen. Als Grundlage hierfür kann etwa der „Leitfaden Innenraumhygiene in Schulgebäuden“ des Bundesumweltamtes vom August 2008 genutzt werden (Abschnitt „Kleine Baumaßnahmen und Renovierungen“). Bei der Abrechnung sollten die AntragstellerInnen Angaben dazu machen, in wie weit sie den Empfehlungen nachkommen konnten.
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