Auszug - Vorschläge der Lichtenberger Bürgerinnen und Bürger zum Haushalt 2010 (Bürgerhaushalt) (dazu die Stellungnahmen der Fachausschüsse)
Es werden folgende Dokumente (Tabellen) bei der Beratung im
Ausschuss verwendet: - Top 10 Vorschläge
aus dem Internet (Inet) Haushaltsbefragung (HHB) Liste 1 , Anlage 2 zur
BA-Vorlage 028/09 , Seite 1 – 20. - Top 5 Vorschläge aus den Stadtteilkonferenzen (STK) Haushaltsbefragung
(HHB) Liste 2 , Anlage 1 zur BA-Vorlage 028/09 , Seite 1 – 35. - Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse Die Stellungnahmen der Fachausschüsse liegen schriftlich
vor: Ausschuss Kultur Von Herrn Prof. Dr. Hofmann , Ausschussvorsitzender, wird
dazu mündlich vorgetragen. Ausschuss Gleichstellung/Integration Von Frau Feustel, Ausschussvorsitzende, wird dazu mündlich
vorgetragen. Ausschuss Sport Von Frau Görsdorf, stellvertretende Ausschussvorsitzende,
dazu mündlich vorgetragen Ausschuss Wirtschaft und Arbeit Ausschuss Stadtentwicklung Von Herrn Rainer Hofmann, Schriftführer, dazu mündlich
vorgetragen. Ausschuss Umwelt/Gesundheit Ausschuss Bildung Von Frau Görsdorf, Ausschussvorsitzende, wird dazu mündlich
vorgetragen. Feststellung: Für die Vorschläge 1/32, 1/52, 1/58 und 2/3 ist
nicht der Jugendhilfeausschuss zuständig. Alle 4 Vorschläge werden im
Bildungsausschuss geprüft. Ausschuss Bauen und Verkehr Ausschuss Soziales/Mieterinteressen Ausschuss Jugendhilfe Von Herrn Gührs, Ausschussvorsitzender, wird dazu mündlich
vorgetragen. Die Stellungnahme und das Votum des HH-Ausschusses zu den
einzelnen Bürgervorschlägen werden in den Anlagen 1 und 2 vermerkt. Die Schlussabstimmung zur Drucksache DS/1201/VI erbrachte
folgendes Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 1 Der Ausschuss für Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung
empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung: Das Bezirksamt wird ersucht bei der Aufstellung des
Bezirkshaushaltsplans für 2010 die von Lichtenberger Bürgerinnen und Bürgern im
Prozess der partizipativen Haushaltsaufstellung eingereichten und nach
Prioritäten bewerteten Vorschläge gemäß den Anlagen 1 und 2 zu berücksichtigen. |
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