Auszug - Keine Ausdehnung von Hartz IV-Sanktionen auf die Kosten der Unterkunft
Der
Antrag zur Beschlussfassung wurde einstimmig bei einigen Enthaltungen
beschlossen. Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Senat dafür
einzusetzen, dass das Land Berlin gegen eine Regelung im beabsichtigten
Optimierungsgesetz zum SGB II Stellung nimmt, wonach künftig auch die Kosten
der Unterkunft als Sanktion gegenüber ALG II-Empfänger/innen gekürzt werden
können. Des weiteren soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die AV
Wohnen dahingehend verändert wird, dass eine Kürzung der Kosten der Unterkunft
als Sanktion in Berlin ausgeschlossen wird. |
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