Kleine Anfrage - KA/0480/IX  

 
 
Nummer:KA/0480/IXEingang:18.09.2023
Eingereicht durch:Ehlers, Daniela
Weitergabe:18.09.2023
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:02.10.2023
Antwort von:BzStRin BauStadtFMJugBeantwortet:29.09.2023
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:11.10.2023
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Versorgung minderjähriger Geflüchteter
Anlagen:
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten werden regulär beschult?
  2. Wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten werden in „Willkommensklassen“ beschult?
  3. Wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten werden trotz Schulpflicht nicht beschult?
  4. Gibt es bei den Fragen 1-3 Unterschiede zwischen begleiteten und unbegleiteten Jugendlichen und Kinder? Wenn ja, welche?
  5. Gibt es die Möglichkeit, für die nicht beschulten Kinder und Jugendlichen, Deutschkurse über die VHS anzubieten?
  6. Wenn ja, wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten steht theoretisch ein solcher Kurs zur Verfügung und wie viele nutzen diesen?
  7. Wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten haben aktuell keine Krankenversicherung?
  8. Wie wird die Gesundheitsversorgung der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten ohne Krankenversicherung gewährleistet?
  9. Wie lange verbringen im Bezirk untergebrachte, unbegleitete minderjährige Geflüchtete durchschnittlich in welcher Form der Unterbringung?
Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten werden regulär beschult?

 

  1. Wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten werden in „Willkommensklassen“ beschult?

 

  1. Wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten werden trotz Schulpflicht nicht beschult?

 

  1. Gibt es bei den Fragen 1-3 Unterschiede zwischen begleiteten und unbegleiteten Jugendlichen und Kinder? Wenn ja, welche?

 

  1. Gibt es die Möglichkeit, für die nicht beschulten Kinder und Jugendlichen, Deutschkurse über die VHS anzubieten?

 

  1. Wenn ja, wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten steht theoretisch ein solcher Kurs zur Verfügung und wie viele nutzen diesen?

 

  1. Wie viel Prozent der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten haben aktuell keine Krankenversicherung?

 

  1. Wie wird die Gesundheitsversorgung der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten ohne Krankenversicherung gewährleistet?

 

  1. Wie lange verbringen im Bezirk untergebrachte, unbegleitete minderjährige Geflüchtete durchschnittlich in welcher Form der Unterbringung?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

 

zu 1.-4.:

 

Uns liegen keine Gesamtzahlen der im Bezirk untergebrachten minderjährigen Geflüchteten vor, deshalb ist eine prozentuale Darstellung der Zahlen nicht möglich.  

 

zu 5.:

 

Die Sprachvermittlung für Kinder und Jugendlichen erfolgt in der Regel in den Willkommensklassen. Die Nutzung von Sprachkursen der VHS kommt nur in Einzelfällen vor.

 

zu 6.:

 

Eine statistische Erfassung erfolgt im Jugendamt nicht.

 

zu 7. und 8.:

 

Alle minderjährigen, geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die als UMA durch den Bezirk betreut und untergebracht sind, sind krankenversichert. In Einzelfällen kann durch Klärung einer möglichen Familienversicherung oder längere Bearbeitungszeiten eine Lücke entstehen, die durch rückwirkende Anmeldungen bei der Krankenkasse geschlossen wird.

 

zu 9.:

Die Dauer einer Hilfe ist sowohl vom Alter der Kinder und Jugendlichen, sowie vom individuellen Erziehungs- und Unterstützungsbedarf abhängig. Eine allgemeingültige Aussage ist daher nicht möglich.

Die häufigste Hilfeform ist die vollstationäre Unterbringung gem. § 34 SGB VIII. Da die Hilfen individuell gestaltet werden, kommen oftmals ambulante Maßnahmen gem. § 30 und § 35 SGB VIII flankierend hinzu.

 

 

 

 

 
 

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