Kleine Anfrage - KA/0401/IX
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist für die Bezirke verbindlich. Maßnahmen zur Umsetzung werden in einem Aktionsplan überprüfbar. Laut Antwort des Bezirksamtes auf eine Anfrage im Ausschuss für Kultur/Weiterbildung und Gleichstellung/Inklusion am 5. Mai 2022 ist der letzte Aktionsplan des Bezirks Lichtenberg jedoch bereits 2021 ausgelaufen.
Ein solcher Aktionsplan gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle, die die Bezirksämter zur Erreichung der Ziele des (2021 novellierten) Landesgleichberechtigungsgesetzes einrichten müssen (§21 in Verbindung mit §18 BGBL). Eine solche Koordinierungsstelle unterstützt die jeweiligen Fachbereiche durch neu zu initiierende "AGs Menschen mit Behinderungen" und erarbeitet gemeinsam mit den Fachbereichen Maßnahmen. In Lichtenberg gibt es aktuell weder eine Koordinierungsstelle, noch einen Aktionsplan.
Das Bezirksamt wird daher um folgende Auskunft gebeten:
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist für die Bezirke verbindlich. Maßnahmen zur Umsetzung werden in einem Aktionsplan überprüfbar. Laut Antwort des Bezirksamtes auf eine Anfrage im Ausschuss für Kultur/Weiterbildung und Gleichstellung/Inklusion am 5. Mai 2022 ist der letzte Aktionsplan des Bezirks Lichtenberg jedoch bereits 2021 ausgelaufen.
Ein solcher Aktionsplan gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle, die die Bezirksämter zur Erreichung der Ziele des (2021 novellierten) Landesgleichberechtigungsgesetzes einrichten müssen (§21 in Verbindung mit §18 BGBL). Eine solche Koordinierungsstelle unterstützt die jeweiligen Fachbereiche durch neu zu initiierende "AGs Menschen mit Behinderungen" und erarbeitet gemeinsam mit den Fachbereichen Maßnahmen. In Lichtenberg gibt es aktuell weder eine Koordinierungsstelle, noch einen Aktionsplan.
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
Zu 1.:
Das Landesgleichberechtigungsgesetz gilt in allen Behörden des Landes Berlin. Insoweit haben auch alle im Geltungsbereich benannten Behörden die Aufgabe, eine Koordinierungsstelle einzurichten. Insofern wäre es äußerst zweckmäßig gewesen, wenn die das Gesetz schreibende Senatsverwaltung zugleich eine Aufgabenkreisbeschreibung oder mindestens ein Anforderungsprofil für das Arbeitsgebiet der Koordinierungsstelle vorgelegt hätte. Ein solches Vorgehen hätte außerdem auf das – zumindest für die Bezirke höchst relevante – Ziel eingezahlt, wonach im Land Berlin gleiche Arbeitsvorgänge gleich bewertet werden.
Vor diesem Hintergrund haben die Bezirke des Landes Berlin die Vereinbarung getroffen, dass ein Bezirk die Federführung für die Erarbeitung einer Aufgabenkreisbeschreibung übernimmt, diese mit den anderen Bezirken abstimmt und anschließend das Bewertungsgutachten dazu fertigt. Dieser Prozess ist derzeit in Arbeit.
Angesichts der Dauer des Prozesses hat der Bezirksbürgermeister entschieden, dass der Aufgabenbereich (als Ausnahme) auf Basis eines Anforderungsprofils und damit einer Bewertungsvermutung ausgeschrieben werden kann. Die Erstellung des Anforderungsprofils befindet sich aktuell in Vorbereitung. Anschließend kann die Veröffentlichung des Stellenangebots auf der Karriereseite des Landes Berlin erfolgen. Für die Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes ist federführend der Bezirksbürgermeister zuständig.
Zu 2.:
Der Vertrag wurde in Abstimmung mit allen BVV-Fraktionen geschlossen. Das Bezirksamt bittet darum, Angelegenheiten, die die BVV betreffen, nicht über das Bezirksamt abzufragen, sondern in den Gremien der BVV zu erörtern.
Zu 3.:
Ziel aller Veranstaltungen des Bezirksamts ist es, eine barrierefreie Teilnahme zu gewährleisten. Darüber hinaus werden immer häufiger Dolmetscher engagiert, um beeinträchtige Menschen zu unterstützen (zuletzt bei der Nacht der Politik). So gibt es beispielsweise auch eine Gehörlosensprechstunde im Bürgeramt 2. Die spezifischen Zielgruppen werden durch die Beauftrage für Menschen mit Behinderungen angesprochen und eingebunden.
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