Kleine Anfrage - KA/0362/IX  

 
 
Nummer:KA/0362/IXEingang:11.04.2023
Eingereicht durch:Pohle, Robert
Weitergabe:11.04.2023
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:25.04.2023
Antwort von:BzStR StadtBüDArbFMBeantwortet:25.04.2023
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:27.04.2023
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren und Rahmenplänen in 2023 (II)
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Was waren wesentliche Gründe für Abweichungen vom (in Klammern angegebenen)[1] angestrebten Verfahrensstand der folgenden im Arbeitsgebiet Lichtenberg Mitte in 2022 vorrangig bearbeiteten Bebauungsplanverfahren?

          11-70, Alfred-Kowalke-Straße (Einstellung)

          11-85, KGA „Gner Grund“ (Behördenbeteiligung)

          11-86, KGA „rkische Aue“ (Behördenbeteiligung)

          11-97, Münsterlandstraße (Einstellung)

          11-98, Münsterlandstraße (Einstellung)

          11-99, Rosenfelder Straße (öffentliche Auslegung)

  1. Welche Bebauungsplanverfahren werden im Arbeitsgebiet Lichtenberg Mitte in 2023 vorrangig bearbeitet und welcher Bearbeitungsstand soll Ende 2023 in dem jeweiligen Verfahren erreicht sein?
  2. Wie viele Mitarbeitende bearbeiten Bebauungsplanverfahren im Arbeitsgebiet Lichtenberg Mitte?
  3. Was waren wesentliche Gründe für Abweichungen vom (in Klammern angegebenen)[2] angestrebten Verfahrensstand der folgenden im Arbeitsgebiet Lichtenberg Süd in 2022 vorrangig bearbeiteten Bebauungsplanverfahren?

          11-158, Zwieseler Straße (Auswertung Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung)

          11-161 VE, Tannhäuser Straße (Behördenbeteiligung)

          11-173, Köpenicker Allee (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

  1. Welche Bebauungsplanverfahren werden im Arbeitsgebiet Lichtenberg Süd in 2023 vorrangig bearbeitet und welcher Bearbeitungsstand soll Ende 2023 in dem jeweiligen Verfahren erreicht sein?
  2. Wie viele Mitarbeitende bearbeiten Bebauungsplanverfahren im Arbeitsgebiet Lichtenberg Süd?
  3. Welche organisatorischen und personellen Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren, Rahmenplänen und städtebaulichen Konzepten zu beschleunigen?
  4. Gab es von Mitarbeitenden im Stadtentwicklungsamt in 2022 Überlastungsanzeigen, was unternimmt das Bezirksamt, um für die Mitarbeitenden im Stadtentwicklungsamt ein Umfeld für gute Arbeit zu gestalten und welche Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Gute Arbeit besteht im Amt?

 


[1]  Vgl. BVV Lichtenberg zu Berlin: Kleine Anfrage 91/IX, Antwort zu Frage 3

[2]  Vgl. BVV Lichtenberg zu Berlin: Kleine Anfrage 91/IX, Antwort zu Frage 4

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Was waren wesentliche Gründe für Abweichungen vom (in Klammern angegebenen)[1] angestrebten Verfahrensstand der folgenden im Arbeitsgebiet Lichtenberg Mitte in 2022 vorrangig bearbeiteten Bebauungsplanverfahren?

          11-70, Alfred-Kowalke-Straße (Einstellung)

          11-85, KGA „Grüner Grund“ (Behördenbeteiligung)

          11-86, KGA „Märkische Aue“ (Behördenbeteiligung)

          11-97, Münsterlandstraße (Einstellung)

          11-98, Münsterlandstraße (Einstellung)

          11-99, Rosenfelder Straße (öffentliche Auslegung)

 

  1. Welche Bebauungsplanverfahren werden im Arbeitsgebiet Lichtenberg Mitte in 2023 vorrangig bearbeitet und welcher Bearbeitungsstand soll Ende 2023 in dem jeweiligen Verfahren erreicht sein?

 

  1. Wie viele Mitarbeitende bearbeiten Bebauungsplanverfahren im Arbeitsgebiet Lichtenberg Mitte?

 

  1. Was waren wesentliche Gründe für Abweichungen vom (in Klammern angegebenen)[2] angestrebten Verfahrensstand der folgenden im Arbeitsgebiet Lichtenberg Süd in 2022 vorrangig bearbeiteten Bebauungsplanverfahren?

          11-158, Zwieseler Straße (Auswertung Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung)

          11-161 VE, Tannhäuser Straße (Behördenbeteiligung)

          11-173, Köpenicker Allee (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

 

  1. Welche Bebauungsplanverfahren werden im Arbeitsgebiet Lichtenberg Süd in 2023 vorrangig bearbeitet und welcher Bearbeitungsstand soll Ende 2023 in dem jeweiligen Verfahren erreicht sein?

 

  1. Wie viele Mitarbeitende bearbeiten Bebauungsplanverfahren im Arbeitsgebiet Lichtenberg Süd?

 

  1. Welche organisatorischen und personellen Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren, Rahmenplänen und städtebaulichen Konzepten zu beschleunigen?

 

  1. Gab es von Mitarbeitenden im Stadtentwicklungsamt in 2022 Überlastungsanzeigen, was unternimmt das Bezirksamt, um für die Mitarbeitenden im Stadtentwicklungsamt ein Umfeld für gute Arbeit zu gestalten und welche Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Gute Arbeit besteht im Amt?

 

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

zu 1.:

Grundsätzlich sind für das Erreichen der Prognosen zu den Bebauungsplanverfahren sowohl die Erfüllung der gutachterlichen Voraussetzungen seitens der Vorhabenträger als auch möglichst stabile Personalkapazitäten erforderlich. Bezogen auf die Jahresplanung bedeutet dies sehr oft Verzögerungen im Ablauf und in der Priorität mit der Folge, dass eine Zielerreichung häufig erst erheblich später eintritt. Eine Verzögerung in der Genehmigung insbesondere der beantragten Wohnungsbauvorhaben sowie der diesbezüglichen Folgeeinrichtungen ist damit nicht verbunden.

Insgesamt kommt der Fachbereich Stadtplanung dabei zu ausgeglichenen Ergebnissen in den Bebauungsplanprodukten bezüglich der Kosten- und Leistungsrechnung.

Trotzdem ist die Formulierung der Ziele notwendig, um innerhalb des Fachbereichs die Ausrichtung der Arbeitsprozesse zu steuern.

Zu den einzelnen Verfahren ist folgendes festzustellen:

-          11-70, Einstellung ist 2023 vorgesehen

-          11-85 und 11-86, Behördenbeteiligungen sind noch nicht abgeschlossen

-          11-97, Einstellung ist 2023 vorgesehen

-          11-98, Einstellung ist 2023 vorgesehen

-          11-99, Einstellung vorgesehen sofern das geplante Vorhaben am Blockrand in der Frankfurter Allee realisiert wird

zu 2.:

In 2023 sind folgende Verfahrensschritte geplant:

-          XVII-22, Taut-Schule, Änderung des Geltungsbereichs

-          XVII-72, Bahnhof Lichtenberg, Einstellung

-          11-70, Alfred-Kowalke-Str., Einstellung

-          11-85, KGA „Grüner Grund“, Auswertung und Beschluss Behördenbeteiligung

-          11-86, KGA „Märkische Aue“, Auswertung und Beschluss Behördenbeteiligung

-          11-97, Münsterlandstr., Einstellung

-          11-98, Münsterlandstr., Einstellung

-          11-126 VE, Sewanstr. 259, erneute Behördenbeteiligung, Festsetzung

 

zu 3.: 

nf Beschäftigte bearbeiten neben den anderen Produkten der Stadtplanung zeitweise Bebauungsplanverfahren.

 

zu 4.: 

Zu den einzelnen Verfahren ist folgendes festzustellen:

-          11-158, Überarbeitung des städtebaulichen Vertrags, Bezirksamts-Beschluss zur Behördenbeteiligung und Auslegung ist offen

-          11-161 VE, Behördenbeteiligung ist für 2023 vorgesehen

-          11-173, Beteiligungen sind erfolgt, Auswertung und Bezirksamts-Beschluss ist offen

zu 5.: 

In 2023 sind folgende Verfahrensschritte geplant:

-          XVII-9-1a, Grundschule Hauptstr., erneute Behördenbeteiligung, öffentliche Auslegung

-          XVII-50-aba, Gartenstadt Karlshorst, Festsetzung

-          11-158, Zwieseler Str. Nord, BA-Beschluss zur Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung

-          11-161 VE, Tannhäuser Str., Behördenbeteiligung

 

zu 6.: 

Vier Beschäftigte bearbeiten neben den anderen Produkten der Stadtplanung zeitweise Bebauungsplanverfahren.

 

zu 7.: 

Sofern die prioritären Bebauungsplanverfahren in der jeweils zuständigen Arbeitsgruppe auf Bearbeitungsengpässe treffen, sind Verlagerungen in andere Arbeitsgruppen vorgesehen. Für die umfassende und schnelle Bearbeitung sämtlicher vorbereitenden und verbindlichen Planverfahren sowie weiterer städtebaulicher Konzepte stehen weder die finanziellen Mittel für die erforderlichen Gutachten noch für das betreuende Personal zur Verfügung. Bei den nicht prioritären Bebauungsplänen erfüllen die Aufstellungsbeschlüsse zunächst den Zweck, bei Veränderungen die Planungssicherungsinstrumente anwenden zu können.

 

zu 8.: 

2022 erfolgten Überlastungsanzeigen im Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht aufgrund des hohen Krankenstands. Die Überlastungsanzeigen wurden im IV. Quartal zurückgenommen. Die Einbeziehung der Beauftragten für Gute in interne Abläufe war seitens des Bezirksamtes bisher nicht vorgesehen.

 


[1]  Vgl. BVV Lichtenberg zu Berlin: Kleine Anfrage 91/IX, Antwort zu Frage 3

[2]  Vgl. BVV Lichtenberg zu Berlin: Kleine Anfrage 91/IX, Antwort zu Frage 4

 
 

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