Kleine Anfrage - KA/0362/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
◦ 11-70, Alfred-Kowalke-Straße (Einstellung) ◦ 11-85, KGA „Grüner Grund“ (Behördenbeteiligung) ◦ 11-86, KGA „Märkische Aue“ (Behördenbeteiligung) ◦ 11-97, Münsterlandstraße (Einstellung) ◦ 11-98, Münsterlandstraße (Einstellung) ◦ 11-99, Rosenfelder Straße (öffentliche Auslegung)
◦ 11-158, Zwieseler Straße (Auswertung Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung) ◦ 11-161 VE, Tannhäuser Straße (Behördenbeteiligung) ◦ 11-173, Köpenicker Allee (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)
[1] Vgl. BVV Lichtenberg zu Berlin: Kleine Anfrage 91/IX, Antwort zu Frage 3 [2] Vgl. BVV Lichtenberg zu Berlin: Kleine Anfrage 91/IX, Antwort zu Frage 4 Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
◦ 11-70, Alfred-Kowalke-Straße (Einstellung) ◦ 11-85, KGA „Grüner Grund“ (Behördenbeteiligung) ◦ 11-86, KGA „Märkische Aue“ (Behördenbeteiligung) ◦ 11-97, Münsterlandstraße (Einstellung) ◦ 11-98, Münsterlandstraße (Einstellung) ◦ 11-99, Rosenfelder Straße (öffentliche Auslegung)
◦ 11-158, Zwieseler Straße (Auswertung Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung) ◦ 11-161 VE, Tannhäuser Straße (Behördenbeteiligung) ◦ 11-173, Köpenicker Allee (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
zu 1.: Grundsätzlich sind für das Erreichen der Prognosen zu den Bebauungsplanverfahren sowohl die Erfüllung der gutachterlichen Voraussetzungen seitens der Vorhabenträger als auch möglichst stabile Personalkapazitäten erforderlich. Bezogen auf die Jahresplanung bedeutet dies sehr oft Verzögerungen im Ablauf und in der Priorität mit der Folge, dass eine Zielerreichung häufig erst erheblich später eintritt. Eine Verzögerung in der Genehmigung insbesondere der beantragten Wohnungsbauvorhaben sowie der diesbezüglichen Folgeeinrichtungen ist damit nicht verbunden. Insgesamt kommt der Fachbereich Stadtplanung dabei zu ausgeglichenen Ergebnissen in den Bebauungsplanprodukten bezüglich der Kosten- und Leistungsrechnung. Trotzdem ist die Formulierung der Ziele notwendig, um innerhalb des Fachbereichs die Ausrichtung der Arbeitsprozesse zu steuern. Zu den einzelnen Verfahren ist folgendes festzustellen: - 11-70, Einstellung ist 2023 vorgesehen - 11-85 und 11-86, Behördenbeteiligungen sind noch nicht abgeschlossen - 11-97, Einstellung ist 2023 vorgesehen - 11-98, Einstellung ist 2023 vorgesehen - 11-99, Einstellung vorgesehen sofern das geplante Vorhaben am Blockrand in der Frankfurter Allee realisiert wird zu 2.: In 2023 sind folgende Verfahrensschritte geplant: - XVII-22, Taut-Schule, Änderung des Geltungsbereichs - XVII-72, Bahnhof Lichtenberg, Einstellung - 11-70, Alfred-Kowalke-Str., Einstellung - 11-85, KGA „Grüner Grund“, Auswertung und Beschluss Behördenbeteiligung - 11-86, KGA „Märkische Aue“, Auswertung und Beschluss Behördenbeteiligung - 11-97, Münsterlandstr., Einstellung - 11-98, Münsterlandstr., Einstellung - 11-126 VE, Sewanstr. 259, erneute Behördenbeteiligung, Festsetzung
zu 3.: Fünf Beschäftigte bearbeiten neben den anderen Produkten der Stadtplanung zeitweise Bebauungsplanverfahren.
zu 4.: Zu den einzelnen Verfahren ist folgendes festzustellen: - 11-158, Überarbeitung des städtebaulichen Vertrags, Bezirksamts-Beschluss zur Behördenbeteiligung und Auslegung ist offen - 11-161 VE, Behördenbeteiligung ist für 2023 vorgesehen - 11-173, Beteiligungen sind erfolgt, Auswertung und Bezirksamts-Beschluss ist offen zu 5.: In 2023 sind folgende Verfahrensschritte geplant: - XVII-9-1a, Grundschule Hauptstr., erneute Behördenbeteiligung, öffentliche Auslegung - XVII-50-aba, Gartenstadt Karlshorst, Festsetzung - 11-158, Zwieseler Str. Nord, BA-Beschluss zur Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung - 11-161 VE, Tannhäuser Str., Behördenbeteiligung
zu 6.: Vier Beschäftigte bearbeiten neben den anderen Produkten der Stadtplanung zeitweise Bebauungsplanverfahren.
zu 7.: Sofern die prioritären Bebauungsplanverfahren in der jeweils zuständigen Arbeitsgruppe auf Bearbeitungsengpässe treffen, sind Verlagerungen in andere Arbeitsgruppen vorgesehen. Für die umfassende und schnelle Bearbeitung sämtlicher vorbereitenden und verbindlichen Planverfahren sowie weiterer städtebaulicher Konzepte stehen weder die finanziellen Mittel für die erforderlichen Gutachten noch für das betreuende Personal zur Verfügung. Bei den nicht prioritären Bebauungsplänen erfüllen die Aufstellungsbeschlüsse zunächst den Zweck, bei Veränderungen die Planungssicherungsinstrumente anwenden zu können.
zu 8.: 2022 erfolgten Überlastungsanzeigen im Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht aufgrund des hohen Krankenstands. Die Überlastungsanzeigen wurden im IV. Quartal zurückgenommen. Die Einbeziehung der Beauftragten für Gute in interne Abläufe war seitens des Bezirksamtes bisher nicht vorgesehen.
[1] Vgl. BVV Lichtenberg zu Berlin: Kleine Anfrage 91/IX, Antwort zu Frage 3 [2] Vgl. BVV Lichtenberg zu Berlin: Kleine Anfrage 91/IX, Antwort zu Frage 4 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |