Kleine Anfrage - KA/0268/VIII  

 
 
Nummer:KA/0268/VIIIEingang:22.01.2019
Eingereicht durch:Pohle, Robert
Weitergabe:22.01.2019
Fraktion:BVO Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:05.02.2019
Antwort von:BzStR SchulSpOrdUmVerBeantwortet:24.01.2019
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:24.01.2019
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Sicher zu Fuß durch den Bezirk
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wie stark hat sich der Anteil sanierungsbedürftiger Gehwegabschnitte im Bezirk in der aktuellen Wahlperiode verringert und wie hoch beträgt er aktuell?

 

  1. Wie viele Meter Gehweglänge wurden im letzten Jahr saniert und wie viele werden es voraussichtlich im Jahr 2019 sein?

 

  1. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgehende und zur Sanierung von Gehwegen aus dem Bauprogramm 2018/19 des Straßen- und Grünflächenamtes konnten in 2018 nicht umgesetzt werden und was waren die Gründe hierfür?

 

  1. Nach welchen Kriterienhlt das Straßen- und Grünflächenamt die zu sanierenden Gehwegabschnitte für sein jährliches Bauprogramm aus?

 

  1. Unterliegt die Auswahl der politischen Prioritätensetzung?

 

  1. Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Maßnahmen zur Instandsetzung und Sanierung von Gehwegabschnitten im letzten Jahr finanziert?

 

  1. Wie hoch betrug der Anteil der Summe aus dem Bezirkshaushalt an den insgesamt aufgewandten Finanzmitteln zur Instandsetzung und Sanierung von Gehwegabschnitten im letzten Jahr?

 

  1. nnte ein Zweckbindungsvermerk r die Instandsetzung und Sanierung von Gehwegen im Haushaltsplan des Bezirks helfen, den Anteil sanierungsbedürftiger Gehwegabschnitte im Bezirk spürbarer zu senken?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1.)    Wie stark hat sich der Anteil sanierungsbedürftiger Gehwegabschnitte im Bezirk in der aktuellen Wahlperiode verringert und wie hoch beträgt er aktuell?
 

2.)    Wie viele Meter Gehweglänge wurden im letzten Jahr saniert und wie viele werden es voraussichtlich im Jahr 2019 sein?
 

3.)    Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgehende und zur Sanierung von Gehwegen aus dem Bauprogramm 2018/2019 des Straßen- und Grünflächenamtes konnten in 2018 nicht umgesetzt werden und was waren die Gründe hierfür?
 

4.)    Nach welchen Kriterien wählt das Straßen- und Grünflächenamt die zu sanierenden Gehwegabschnitte für sein jährliches Bauprogramm aus?
 

5.)    Unterliegt die Auswahl der politischen Prioritätensetzung?
 

6.)    Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Maßnahmen zur Instandsetzung und Sanierung von Gehwegabschnitten im letzten Jahr finanziert?
 

7.)    Wie hoch betrug der Anteil der Summe aus dem Bezirkshaushalt an den insgesamt aufgewandten Finanzmitteln zur Instandsetzung und Sanierung von Gehwegabschnitten im letzten Jahr?
 

8.)    nnte ein Zweckbindungsvermerk für die Instandsetzung und Sanierung von Gehwegen im Haushaltsplan des Bezirks helfen, den Anteil sanierungsbedürftiger Gehwegabschnitte im Bezirk spürbarer zu senken?

 

 

 

 

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Erläuterung:

 

Zu 1.) Dazu wird keine statistische Erfassung durchgeführt.

 

 

zu 2.) Dazu wird keine statistische Erfassung durchgeführt.

 

 

Zu 3.)

Landsberger Allee

Zufahrt Globus bis IKEA

Abstimmungsproblemen zwischen Alliander und VLB

nower Straße

Sangeallee und Gundelfinger Straße, Südseite

Personalmangel im SGA

Junker-Jörg-Straße

Marksburgstraße bis Hönower Straße, Westseite

 

Maßnahmen der BWB vorab erforderlich

Salzmannstraße

Verbindungsweg zum Betriebsbahnhof Rummelsburg

Arbeiten von Stromnetz GmbH vorab erforderlich

Hauptstraße (Hsh)

Nr. 13 bis Kaufland

 

Die Dachentwässerung des Gebäudes Nr. 13, die in die gepl. Gehwegfläche entwässert, sollte vom Eigentümer vorab an das Kanalnetz angeschlossen werden, das ist bisher nicht geschehen.

penicker Allee

 

Ecke Johannes-Zoschke-Straße

Maßnahmen der BWB vorab erforderlich

Friedrichsteiner Straße

Ecke Dönhoffstraße

Maßnahmen der BWB vorab erforderlich

Paul-Junius-Straße

49

Kapazitätsprobleme bei der Straßenbaufirma

Dolgenseestraße

Ecke Dolgenseestr (Nähe Sewanstr.166)

Klärung wegen dem erheblichen Wurzelbestand im Baubereich nach 2019 verschoben

Schulze-Boysen-Straße

 

Zufahrt zur Frankfurter Allee 154

Kapazitätsprobleme bei der Straßenbaufirma

Frankfurter Allee (Nfb.

Querungsstelle an der Nr. 174

Kapazitätsprobleme bei der Straßenbaufirma

Allee der Kosmonauten

Ecke Rhinstraße Nfb

Ausführung wegen angrenzendem Wohnungsbau und prov. Leitungsführung in dem Bereich erst nach Abbau der Leitungen möglich. Planung BWB wurde beauftragt daher erst 2019 möglich

 

 

 

Zu 4.Die Auswahl erfolgt nach dem Schadensbild, den insgesamt im Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln, glicher geplanter Leitungsbaumaßnahmen von Leitungsnetzbetreibern, der Verkehrsbedeutung und ggf. nach der Beschwerdelage der Verkehrsteilnehmer, eventuellen Hinweisen aus dem Bürgerhaushalt, möglicher geplanter Umbaumaßnahmen durch Anliegerveranlassung u. v. m.

Einen konkreten Kriterienkatalog gibt es wegen der Vielzahl zu beachtender Faktoren und der Dynamik des Geschäftsfeldes „Straßenunterhaltung“ nicht.

 

 

Zu 5.)   Nein

 

 

Zu 6.)  3800/52101
            2707/52130

            0730/52122

 

 

Zu 7.)  Da keine statistische Erfassung der für Gehwege verwendeten Haushaltsmittel

           erfolgt, dieses die KLR auch nicht vorsieht, kann hier keine Berechnung erfolgen.

 

 

Zu 8.)  Dazu wird keine statistische Erfassung durchgeführt.

Ein Zweckbindungsvermerk könnte hilfreich aber zugleich kontraproduktiv sein. Mittel zur Straßenunterhaltung müssen dort flexibel eingesetzt werden können, wo sie tatsächlich zur Abwendung von Verkehrsgefahren und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs benötigt werden. Dabei hat die Gefahrenabwendung Vorrang vor der Frage nach der Art des Straßenbestandteils

Eine zweckfremde Verwendung von Unterhaltungsmitteln muss weiterhin konsequent ausgeschlossen werden.

 

Maßgeblich für eine Verbesserung der Qualität der Verkehrsanlagen ist nicht die Verschiebung von Haushaltsmittel von einem Topf in den anderen, sondern die zwingend erforderliche erhebliche Verstärkung der Unterhaltungsmittelr Straßen und die ebenso zwingend notwendige Verstärkung mit Fachpersonal. Besonders schwierig zu lösen ist der Konflikt zwischen Baumschutz einerseits und dem Ermöglichen einer gefährdungsfreien Gehwegnutzung.

 

 
 

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