Kleine Anfrage - KA/0268/VIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1.) Wie stark hat sich der Anteil sanierungsbedürftiger Gehwegabschnitte im Bezirk in der aktuellen Wahlperiode verringert und wie hoch beträgt er aktuell? 2.) Wie viele Meter Gehweglänge wurden im letzten Jahr saniert und wie viele werden es voraussichtlich im Jahr 2019 sein? 3.) Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgehende und zur Sanierung von Gehwegen aus dem Bauprogramm 2018/2019 des Straßen- und Grünflächenamtes konnten in 2018 nicht umgesetzt werden und was waren die Gründe hierfür? 4.) Nach welchen Kriterien wählt das Straßen- und Grünflächenamt die zu sanierenden Gehwegabschnitte für sein jährliches Bauprogramm aus? 5.) Unterliegt die Auswahl der politischen Prioritätensetzung? 6.) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Maßnahmen zur Instandsetzung und Sanierung von Gehwegabschnitten im letzten Jahr finanziert? 7.) Wie hoch betrug der Anteil der Summe aus dem Bezirkshaushalt an den insgesamt aufgewandten Finanzmitteln zur Instandsetzung und Sanierung von Gehwegabschnitten im letzten Jahr? 8.) Könnte ein Zweckbindungsvermerk für die Instandsetzung und Sanierung von Gehwegen im Haushaltsplan des Bezirks helfen, den Anteil sanierungsbedürftiger Gehwegabschnitte im Bezirk spürbarer zu senken?
Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Erläuterung:
Zu 1.) Dazu wird keine statistische Erfassung durchgeführt.
zu 2.) Dazu wird keine statistische Erfassung durchgeführt.
Zu 3.)
Zu 4.) Die Auswahl erfolgt nach dem Schadensbild, den insgesamt im Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln, möglicher geplanter Leitungsbaumaßnahmen von Leitungsnetzbetreibern, der Verkehrsbedeutung und ggf. nach der Beschwerdelage der Verkehrsteilnehmer, eventuellen Hinweisen aus dem Bürgerhaushalt, möglicher geplanter Umbaumaßnahmen durch Anliegerveranlassung u. v. m. Einen konkreten Kriterienkatalog gibt es wegen der Vielzahl zu beachtender Faktoren und der Dynamik des Geschäftsfeldes „Straßenunterhaltung“ nicht.
Zu 5.) Nein
Zu 6.) 3800/52101 0730/52122
Zu 7.) Da keine statistische Erfassung der für Gehwege verwendeten Haushaltsmittel erfolgt, dieses die KLR auch nicht vorsieht, kann hier keine Berechnung erfolgen.
Zu 8.) Dazu wird keine statistische Erfassung durchgeführt. Ein Zweckbindungsvermerk könnte hilfreich aber zugleich kontraproduktiv sein. Mittel zur Straßenunterhaltung müssen dort flexibel eingesetzt werden können, wo sie tatsächlich zur Abwendung von Verkehrsgefahren und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs benötigt werden. Dabei hat die Gefahrenabwendung Vorrang vor der Frage nach der Art des Straßenbestandteils Eine zweckfremde Verwendung von Unterhaltungsmitteln muss weiterhin konsequent ausgeschlossen werden.
Maßgeblich für eine Verbesserung der Qualität der Verkehrsanlagen ist nicht die Verschiebung von Haushaltsmittel von einem Topf in den anderen, sondern die zwingend erforderliche erhebliche Verstärkung der Unterhaltungsmittel für Straßen und die ebenso zwingend notwendige Verstärkung mit Fachpersonal. Besonders schwierig zu lösen ist der Konflikt zwischen Baumschutz einerseits und dem Ermöglichen einer gefährdungsfreien Gehwegnutzung.
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