Kleine Anfrage - KA/0200/VIII  

 
 
Nummer:KA/0200/VIIIEingang:14.08.2018
Eingereicht durch:Ingenbleek, Anja
Weitergabe:14.08.2018
Fraktion:Fraktion SPDFälligkeit:28.08.2018
Antwort von:BzStR SchulSpOrdUmVerBeantwortet:19.12.2018
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:19.12.2018
  Fristverlängerung:22.11.2018
 
Betreff:Abweichungen von Vorgaben zu baulichen Belangen der Inklusion bei Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden und Sporthallen
Anlagen:
KA 0200-VIII TV  
KA 0200-VIII (SchSpOrdUmVer) 2.TV PDF-Dokument
KA 0200-VIII TV-3 PDF-Dokument
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Dem Abschlussbericht des Bezirksamtes zu DS/0133/VIII ist zu entnehmen, dass bei Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden und Sporthallen in begründeten und mit dem Schulträger abgestimmten Fällen von Vorgaben zu baulichen Belangen der Inklusion abgewichen wird und Kompensationsmaßnahmen zur Anwendung kommen.

Das Bezirksamt wird ersucht, hierzu folgende Auskunft zu geben:

1)      An welchen Schulstandorten wurden im Bezirk Lichtenberg seit der Beschlussfassung über DS/0133/VIII (BVV / 15.06.2017) Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die von Vorgaben zu baulichen Belangen der Inklusion abwichen? (Bitte nach Schulstandort, Maßnahme und Vorgabe aufschlüsseln.)

2)      Welche Begründung lag jeweils für die unter 1) aufgeführten Abweichungen vor? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)

3)      Welche Kompensationsmaßnahmen wurden jeweils zur Anwendung gebracht und wie schätzt das Bezirksamt ihre Wirksamkeit für die Herstellung der inklusiven Schule ein? (Bitte nach Schulstandort und Kompensationsmaßnahme aufschlüsseln.)

4)      Welche Vorteile hätte die Umsetzung der Vorgabe, von der in den angeführten Fällen jeweils abgewichen wurde, gegenüber der Kompensationsmaßnahme mit Blick auf die Herstellung der inklusiven Schule gehabt? (Bitte nach Schulstandort und Maßnahme aufschlüsseln.)

5)      Liegen aktuell Planungen für Sanierungsmaßnahmen an Schulstandorten in Lichtenberg vor, bei denen eine Abweichung von Vorgaben zu baulichen Belangen der Inklusion vorgesehen ist? (Wenn ja, bitte nach Schulstandort, Maßnahme, Vorgabe, Begründung für die Abweichung und vorgesehener Kompensationsmaßnahme aufschlüsseln).

 

Kleine Anfragen Antworttext

Dem Abschlussbericht des Bezirksamtes zu DS/0133/VIII ist zu entnehmen, dass bei Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden und Sporthallen in begründeten und mit dem Schulträger abgestimmten Fällen von Vorgaben zu baulichen Belangen der Inklusion abgewichen wird und Kompensationsmaßnahmen zur Anwendung kommen.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. An welchen Schulstandorten wurden im Bezirk Lichtenberg seit der Beschlussfassung über DS/0133/VIII (BVV / 15.06.2017) Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die von Vorgaben zu baulichen Belangen der Inklusion abwichen? (Bitte nach Schulstandort, Maßnahme und Vorgabe aufschlüsseln.)
     
  2. Welche Begründung lag jeweils für die unter 1) aufgeführten Abweichungen vor? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)
     
  3. Welche Kompensationsmaßnahmen wurden jeweils zur Anwendung gebracht und wie schätzt das Bezirksamt ihre Wirksamkeit für die Herstellung der inklusiven Schule ein? (Bitte nach Schulstandort und Kompensationsmaßnahme aufschlüsseln.)
     
  4. Welche Vorteile hätte die Umsetzung der Vorgabe, von der in den angeführten Fällen jeweils abgewichen wurde, gegenüber der Kompensationsmaßnahme mit Blick auf die Herstellung der inklusiven Schule gehabt? (Bitte nach Schulstandort und Maßnahme aufschlüsseln.)
     
  5. Liegen aktuell Planungen für Sanierungsmaßnahmen an Schulstandorten in Lichtenberg vor, bei denen eine Abweichung von Vorgaben zu baulichen Belangen der Inklusion vorgesehen ist? (Wenn ja, bitte nach Schulstandort, Maßnahme, Vorgabe, Begründung für die Abweichung und vorgesehener Kompensationsmaßnahme aufschlüsseln.)

 

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung zunächst folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bei Neubauten werden die Anforderungen gemäß Handbuch Berlin Design for all Öffentlich zugängliche Gebäude - umgesetzt und damit alle baulichen Belange der Inklusion berücksichtigt.

 

Sanierungsmaßnahmen an Bestandsbauten (Schulgebäude wie Sporthallen) stehen im Gegensatz dazu, immer in Abhängigkeit der vorhandenen Bausubstanz, als Ursprungskonzeption des Gebäudes, deren Erhaltungszustand und dem angestrebten Nutzungscharakter nach der Sanierung. Diese stellen die Grundvoraussetzungen der Sanierung und die daraus resultierenden Möglichkeiten der weiteren Nutzung in Abhängigkeit der Nutzungsadressaten, wie den bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Erfüllung Brandschutz, Vorhaltung von Flucht- und Rettungswegen, Umsetzung/Annäherung an vorgegebene Musterraumprogramme etc.) und des zur Verfügung stehenden Budgets dar. Ein vollständig behindertengerechter Ausbau aller Sporthallen und Schulgebäude ist aus finanziellen und bautechnischen Gründen nicht zu vertreten. Der barrierefreie Zugang zu den Erdgeschossen für sanierte Turnhallen und die Einordnung eines behindertengerechten WCs mit Dusch- und Umkleidemöglichkeit auf Hallenebene unterstützt eine rollstuhlmögliche Nutzung für Rollstuhlfahrer.

 

In der Beantwortung auf die kleine Anfrage KA/0200/VIII wurden Maßnahmen berücksichtigt, die als Sanierungsmaßnahmen das gesamte Gebäude betreffen, keine teilspezifischen Sanierungen darstellen und den der kleinen Anfrage zugrundeliegenden Zeitraum ab 15.06.2017 angehen.

 

 

Zu 1)

Mit Beschlussfassung über DS/0133/VIII (BVV / 15.06.2017) waren Sanierungsmaßnahmen in unterschiedlichen Ausführungsstufen, von der hausinternen Vorplanung, über die Einreichung der Bauanträge, bis hin zur Ausschreibung des Bauvorhabens bzw. der bereits laufenden baulichen Ausführung der Sanierung durch entsprechende Fachfirmen. Bereits genehmigte Bauanträge/Sanierungsmaßnahmen müssen entsprechend den eingereichten Bauplanungsunterlagen umgesetzt werden. Gleiches gilt für Bauvorhaben, welche bereits öffentlich ausgeschrieben waren und für Sanierungsmaßnahmen, für die Fachfirmen bereits vertraglich gebunden waren.

Somit kann die Beschlussfassung erst für nachfolgende Sanierungsmaßnahmen in Vorbereitung und Planung zur Anwendung und Umsetzung in Abhängigkeit der vorhandenen Bausubstanz der Sanierungsgebäude kommen.

Grundlegend ist hinzuzufügen, dass ein behindertengerechter Zugang und eine behindertengerechte Nutzung der Sporthallen seitens des Bezirksamtes, wie den an der Ausführung Beteiligten, stets ein Anliegen war wie ist und das dies bereits seit Beginn der Sanierungen soweit möglich an Bestandsgebäuden Anwendung findet.

Neben den bereits geschaffenen grundlegenden baulichen Zugangsvoraussetzungen können bei sich ergebenden Nutzungsanforderungen in der Ausstattung Ergänzungsanpassungen erfolgen, wenn notwendig.

 

Schule

Vorhaben

Bauliche Umsetzung

11S05

llen- und Innensanierung Schulgebäude

Behindertengerechter Zugang; behindertengerechte WCs mit Dusch- und Umkleidemöglichkeit; Verwendung Türen ausreichender Breite für Rollstühle; Vorhaltung von Aufbewahrungsräumen für Rollstühle und andere Hilfsmittel (verschließbar); Einbau Fahrstuhl

11S06

Sanierung Schulgebäude Teil A, Verbindungsbau mit Mensa

Behindertengerechter Zugang; behindertengerechte WCs mit Dusch- und Umkleidemöglichkeit; Verwendung Türen ausreichender Breite für Rollstühle; Vorhaltung von Aufbewahrungsräumen für Rollstühle und andere Hilfsmittel (verschließbar); Behindertengerechter Zugang Sporthalle; Rampenanlagen als Zuwegung Erdgeschoss

Standorte im Bezirk Lichtenberg mit Sanierungsmaßnahmen seit der Beschlussfassung über DS/0133/VIII (BVV / 15.06.2017) in Bezug auf die Berücksichtigung baulicher Voraussetzungen der Inklusion bei Neubau, Umbau und Sanierung von Schulgebäuden:

 

 

 

Standorte im Bezirk Lichtenberg mit Sanierungsmaßnahmen seit der Beschlussfassung über DS/0134/VIII (BVV / 15.06.2017) in Bezug auf die Berücksichtigung baulicher Voraussetzungen der Inklusion bei Neubau, Umbau und Sanierung von Turnhallen:

 

Schule

Vorhaben

Bauliche Umsetzung

11K11

Sanierung Turnhalle

Behindertengerechter Zugang Sporthalle; Rampenanlagen als Zuwegung Erdgeschoss; behindertengerechte WCs mit Dusch- und Umkleidemöglichkeit; Verwendung Türen ausreichender Breite für Rollstühle; Vorhaltung von Aufbewahrungsräumen für Rollstühle und andere Hilfsmittel (verschließbar)

11Y05

Sanierung Turnhalle

Behindertengerechter Zugang Sporthalle; Rampenanlagen als Zuwegung Erdgeschoss; behindertengerechte WCs mit Dusch- und Umkleidemöglichkeit; Verwendung Türen ausreichender Breite für Rollstühle; Vorhaltung von Aufbewahrungsräumen für Rollstühle und andere Hilfsmittel (verschließbar)

11G02

Sanierung Turnhalle

Behindertengerechter Zugang Sporthalle; Rampenanlagen als Zuwegung Erdgeschoss; behindertengerechte WCs mit Dusch- und Umkleidemöglichkeit; Verwendung Türen ausreichender Breite für Rollstühle; Vorhaltung von Aufbewahrungsräumen für Rollstühle und andere Hilfsmittel (verschließbar)

11G09

Sanierung Turnhalle

Behindertengerechter Zugang Sporthalle; Rampenanlagen als Zuwegung Erdgeschoss; behindertengerechte WCs mit Dusch- und Umkleidemöglichkeit; Verwendung Türen ausreichender Breite für Rollstühle; Vorhaltung von Aufbewahrungsräumen für Rollstühle und andere Hilfsmittel (verschließbar)

11G10

Sanierung Turnhalle

Behindertengerechter Zugang Sporthalle; Rampenanlagen als Zuwegung Erdgeschoss; behindertengerechte WCs mit Dusch- und Umkleidemöglichkeit; Verwendung Türen ausreichender Breite für Rollstühle; Vorhaltung von Aufbewahrungsräumen für Rollstühle und andere Hilfsmittel (verschließbar)

11G14

Sanierung Turnhalle

Behindertengerechter Zugang Sporthalle; Rampenanlagen als Zuwegung Erdgeschoss; behindertengerechte WCs mit Dusch- und Umkleidemöglichkeit; Verwendung Türen ausreichender Breite für Rollstühle; Vorhaltung von Aufbewahrungsräumen für Rollstühle und andere Hilfsmittel (verschließbar)

11G23

Sanierung Turnhalle

Behindertengerechter Zugang Sporthalle; Rampenanlagen als Zuwegung Erdgeschoss; behindertengerechte WCs mit Dusch- und Umkleidemöglichkeit; Verwendung Türen ausreichender Breite für Rollstühle; Vorhaltung von Aufbewahrungsräumen für Rollstühle und andere Hilfsmittel (verschließbar)

 

 

Zu 2)

Siehe entsprechend zu 1) dazu.

Bei Sanierungsmaßnahmen wird mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit und bauliche Gegebenheiten in Abstimmung mit dem Schulträger in Einzelfällen von den Vorgaben abgewichen, stattdessen werden Kompensationsmaßnahmen umgesetzt. Des Weiteren handelt es sich bei allen umgesetzten Maßnahmen an Schulstandorten (hier Schulgebäude und Turnhallen), um die Sanierungen von Bestandsbauten aus Vorwendezeiten (DDR Typenbauten in Stahlskelettbauweise bzw. einem Sonderbau).

 

 

Zu 3)

Unter anderem werden in Sporthallen keine Aufzüge für die barrierefreie Erschließung der Umkleiden in den Obergeschossen eingebaut, statt dessen aber ausreichend große barrierefreie Sanitärräume hergestellt, mit der Möglichkeit, sich dort auch umzuziehen oder dort zu duschen. Automatische Tüffner kommen unabhängig von Neubau oder Sanierung nur in Einzelfällen zum Einsatz, weil sie im Schulbetrieb nicht ohne Nachteil sind. Hier werden Alternativen wie Freilauftürschließer gewählt, die eine Leichtgängigkeit der Türen gewährleisten. Zudem werden alle Sporthallen über Rampen zusätzlich neben Treppenaufstiegen realisiert. Sowohl für den Eingangsbereich wie auch bei den Notausgängen. Die Erreichbarkeit und Nutzung der Sporthallen ist somit gewährleistet.

 

 

Zu 4)

Jede Sanierung ist grundlegend ein Einzelfall, auch wenn es sich im Bezirk Lichtenberg mehrheitlich um DDR-Typenbauten handelt. Diese Typenbauten weichen bei Schulsporthallen insbesondere an den Sanitärtrakten in der Raumaufteilung, der Raumnutzung wie in den Raumabmaßen voneinander ab. Hier muss stets ein individueller Sanierungs- und Umbaucharakter entwickelt werden, um die bestehenden Voraussetzungen der zu berücksichtigenden Anschlussvoraussetzungen, wie auch der vorhandenen Raumquerungen durch die Sanierung zu bewerkstelligen und dem jeweils zugrundeliegenden und gültigen Musterraumprogramm in umsetzbarer Annäherung Rechnung zu tragen.

 

 

Zu 5)

Jeder Schulstandort ist einzigartig. Auf die jeweiligen Bedürfnisse wird bei der Planung gezielt eingegangen.

 

 

 
 

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