Kleine Anfrage - KA/0177/VIII  

 
 
Nummer:KA/0177/VIIIEingang:26.04.2018
Eingereicht durch:Gührs, Erik
Weitergabe:26.04.2018
Fraktion:Fraktion SPDFälligkeit:10.05.2018
Antwort von:BzStRin FamJugGesBeantwortet:09.05.2018
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:09.05.2018
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Vergabe der Mittel für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung an neue Projekte und Träger
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Möglichkeiten gibt es für neue Projekte und Träger, nach §§ 11,13 und 16 SGB VIII (alle weiteren Fragen beziehen sich immer auf die Förderung von Projekten und Trägern gem. §§ 11, 13 und 16 SGB VIII) in die finanzielle Förderung durch das Jugendamt aufgenommen zu werden?

 

  1. Welche Träger und Projekte haben sich in den letzten zwei Jahren an das Bezirksamt gewendet und sich nach einer Finanzierung erkundigt?

 

  1. Welche Projekte sind daraufhin gefördert worden?

 

  1. Gibt es Projekte, denen die Förderung verwehrt wurde und aus welchem Grund?

 

  1. Welche Träger und Projekte hat das Bezirksamt in den letzten zwei Jahren gezielt angesprochen, um in die finanzielle Förderung durch das Jugendamt aufgenommen zu werden?

 

  1. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt bzw. empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, ob zusätzliche bzw. nicht gebundene Fördermittel für Projekte nach §§ 11, 13 und 16 direkt vergeben werden oder ob es eine Ausschreibung gibt?

 

  1. Aus welchen Gründen werden die bisher geförderten Projekte bzw. Aufgaben nicht regelmäßig ausgeschrieben, sondern i.d.R. direkt vergeben?

 

  1. Welche Voraussetzungen müssten aus Sicht des Bezirksamtes geschaffen werden, um wenigstens einen Teil der Projekte bzw. Aufgaben in bestimmten Abständen auszuschreiben?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Möglichkeiten gibt es für neue Projekte und Träger, nach §§ 11,13 und 16 SGB VIII (alle weiteren Fragen beziehen sich immer auf die Förderung von Projekten und Trägern gem. §§ 11, 13 und 16 SGB VIII) in die finanzielle Förderung durch das Jugendamt aufgenommen zu werden?
  2. Welche Träger und Projekte haben sich in den letzten zwei Jahren an das Bezirksamt gewendet und sich nach einer Finanzierung erkundigt?
  3. Welche Projekte sind daraufhin gefördert worden?
  4. Gibt es Projekte, denen die Förderung verwehrt wurde und aus welchem Grund?
  5. Welche Träger und Projekte hat das Bezirksamt in den letzten zwei Jahren gezielt angesprochen, um in die finanzielle Förderung durch das Jugendamt aufgenommen zu werden?
  6. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt bzw. empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, ob zusätzliche bzw. nicht gebundene Fördermittel für Projekte nach §§ 11, 13 und 16 direkt vergeben werden oder ob es eine Ausschreibung gibt?
  7. Aus welchen Gründen werden die bisher geförderten Projekte bzw. Aufgaben nicht regelmäßig ausgeschrieben, sondern i.d.R. direkt vergeben?
  8. Welche Voraussetzungen müssten aus Sicht des Bezirksamtes geschaffen werden, um wenigstens einen Teil der Projekte bzw. Aufgaben in bestimmten Abständen auszuschreiben?

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die BVV Lichtenberg hat im Jahr 2007 (DS 0101/VI) beschlossen, dass Leistungsverträge zwischen freien und öffentlichen Trägern die wesentliche Grundlage der Finanzierung bilden. Insofern wird nicht mehr der freie Träger der Jugendhilfe gefördert, sondern eine konkrete Leistung vereinbart. Damit ist zugleich verbunden, dass es anders als im Bereich der Zuwendungsfinanzierung kein regelmäßiges Antragsverfahren gibt.

Neue Projekte und Träger können einen Leistungsvertrag erhalten, wenn ein konkreter Bedarf erkennbar ist und finanzielle Mittel dafür zur Verfügung stehen. Sofern keine zusätzlichen Haushaltsmittel verfügbar sind, würde das bedeuten, dass eine andere Einrichtung ihre Arbeit entsprechend einschränkt oder beendet.

Einen Beschluss zur Finanzierung neuer Einrichtungen oder Projekte fasst der Jugendhilfeausschuss auf Grundlage eines Vorschlags der Verwaltung des Jugendamts.

 

Zu Frage 2:

 

Es wurde im Jahr 2017 ein Antrag gestellt bezogen auf eine zusätzliche, bisher nicht finanzierte Einrichtungen: Blu:boks Kinder- und Jugendbildung gGmbH.

2018 stellte Blu:boks einen Antrag auf Finanzierung von Leistungen nach § 13.1.

 

Weitere Anfragen bezogen sich auf Erhöhungen bestehender bzw. Anschlusslösungen für anderweitige Finanzierungen:

Kietz für Kids Freizeitsport e.V. Kofinanzierung der laufenden Senatsfinanzierung für Betriebskosten

Kietz für Kids Kinderbetreuung gGmbH - Erhöhung für Betriebskosten

SANA-Klinikum Babylotsenprojekt

DRK Familienzentrum Weitlingstr.

Libezem e. V. Verstärkung der Mittelr die Arbeit mit Sinti und Roma

Malchower Grashüpfer e. V. - Verstärkung der Mittel

Darüber hinaus befindet sich die Verwaltung des Jugendamts hier insbesondere die Stadtteilkoordinatorinnen in einem permanenten fachlichen Austausch mit Trägern und Projekten, der auch neue Projektideen sowie deren Finanzierung umfassen kann. Solche Gespräche dienen als eines von mehreren Instrumenten der Erfassung sozialräumlicher Bedarfe. So entstanden etwa 2017 die Fördervorschläge Elternschule (Träger Albatros) und Inklusionsprojekt (Träger Comes) sowie Familientreff PR 20 (Träger nwik).

 

Zu Frage 3:

 

§  11 und 13.1 keine, die Entscheidung wurde vertagt.

§ 16 Schreibaby-Ambulanz (Blu:boks), Familientreff PR 20 (nwik), Familienzentrum PR 26 (DRK), Inklusionsprojekt (Comes), Elternschule (Albatros).

Über die o. g. Projekte von Libezem e. V. und Malchower Grashüpfer e. V. entscheidet der Jugendhilfeausschuss am 08.05.2018.

 

Zu Frage 4:

 

Siehe Antworten zu den Fragen 2. und 3:

Die Entscheidungen zu offenen Anfragen oder Anträgen zu den §§ 11 und 13.1 wurden vertagt.

 

Zu Frage 5:

 

Es gab im Jahr 2016 ein Interessenbekundungsverfahren für den inklusiven Abenteuerspielplatz, aber keine direkte Ansprache an einen Träger.

 

2017 wurde mit blu:boks gGmbH die Einrichtung einer Schreibabyambulanz besprochen und 2018 realisiert.

Darüber hinaus wurde bei den Trägern Bürgerinitiative Ausländische MitbürgerInnen e. V. sowie SozDia Stiftung angefragt, ob ein Familienangebot im Planungsraum 16 eingerichtet werden kann.

 

2018 wurde pad gGmH als Träger des Familienbüros angesprochen, im Rahmen des Familienbüros ein zusätzliches Angebot zu entwickeln für die Arbeit mit Geflüchteten und Familien mit Migrationshintergrund. Die Entscheidung erfolgt am 08.05.2018 im Jugendhilfeausschuss.

 

Zu Frage 6:

 

Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss nach jugendhilfeplanerischen Prioritäten und nach Einschätzung eines in der Region erkannten Bedarfs im Rahmen der zweijährigen Beschlüsse über die Vergabe von Leistungsverträgen die Fortsetzung oder den Neuabschluss bzw. ggf. Erhöhungen oder Absenkungen von bestehenden Leistungsverträgen. Zu den Kriterien gehört auch, dass auf eine angemessene Verteilung von Angeboten zwischen den unterschiedlichen Bezirksregionen und Planungsräumen unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Angebotsformen und soziostrukturellen Aspekten geachtet wird.

r gänzlich neue Einrichtungen wird der Träger über eine Interessenbekundung ausgewählt, sofern nicht wesentliche Gründe dafür sprechen, dass nur ein bestimmter Träger in Betracht kommt. Auch über das Verfahren entscheidet jeweils der Jugendhilfeausschuss.

 

Zu Frage 7:

 

Die Berliner Bezirke haben sich gegen regelmäßige Ausschreibungen ausgesprochen. Entscheidendes Argument war dabei, die pädagogische Beziehungskontinuität nicht regelmäßig zu unterbrechen.

Gegenwärtig werden gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Auswirkungen der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) im Zusammenwirken mit Änderungen der Landeshaushaltsordnung in Bezug auf die Vergabe sozialer Dienstleistungen geprüft. Allerdings würden durch die Anwendung des Vergaberechts zugleich die Entscheidungsrechte des Jugendhilfeausschuss berührt, weil dann eine Vergabe rechtssicher nach objektivierten Kriterien zu erfolgen hat.

 

Zu Frage 8:

 

Aus Sicht des Bezirksamts wäre unter Berücksichtigung der pädagogischen Bindungsqualität die regelmäßige Neubestimmung der Trägerschaft nur in sehr großen Zeiträumen vertretbar.

Zu den Bezügen zum Vergaberecht wird auf die Beantwortung zu Frage 7 verwiesen.

Zudem ist derzeit nicht bekannt, ob die Bestimmungen des in Vorbereitung befindlichen Berliner Jugendfördergesetzes zu dieser Frage Vorgaben beinhalten werden.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Jugendfreizeiteinrichtungen in bezirkseigenen Gebäuden an die Träger in eigentümerähnliche Verantwortung übergeben worden ist. Zwar sind die Nutzungsverträge prinzipiell an die Dauer von Leistungsverträgen gebunden, jedoch haben mehrere Träger erhebliche Investitionen, zum Teil kofinanziert mit öffentlichen Fördermitteln, realisiert, die bei einem Trägerwechsel ggf. rückverrechnet werden müssten.

Diese Form von Nutzungsverträgen wäre bei regelmäßiger Neuvergabe der Trägerschaft sicher neu zu bewerten. Ggf. müssten Mittel für bauliche Unterhaltung und Instandsetzung im Bezirkshaushalt für diese Immobilien eingestellt werden. Ebenso wäre für die Verwaltung dieser Einrichtungen dann entsprechendes Personal notwendig.

Schließlich erfordern regelmäßige Vergabeverfahren oder andere Auswahlverfahren zusätzliche personelle Ressourcen im Jugendamt und in der Vergabestelle des Facility-Managements.

 

 

 
 

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