Kleine Anfrage - KA/0177/VIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die BVV Lichtenberg hat im Jahr 2007 (DS 0101/VI) beschlossen, dass Leistungsverträge zwischen freien und öffentlichen Trägern die wesentliche Grundlage der Finanzierung bilden. Insofern wird nicht mehr der freie Träger der Jugendhilfe gefördert, sondern eine konkrete Leistung vereinbart. Damit ist zugleich verbunden, dass es – anders als im Bereich der Zuwendungsfinanzierung – kein regelmäßiges Antragsverfahren gibt. Neue Projekte und Träger können einen Leistungsvertrag erhalten, wenn ein konkreter Bedarf erkennbar ist und finanzielle Mittel dafür zur Verfügung stehen. Sofern keine zusätzlichen Haushaltsmittel verfügbar sind, würde das bedeuten, dass eine andere Einrichtung ihre Arbeit entsprechend einschränkt oder beendet. Einen Beschluss zur Finanzierung neuer Einrichtungen oder Projekte fasst der Jugendhilfeausschuss auf Grundlage eines Vorschlags der Verwaltung des Jugendamts.
Zu Frage 2:
Es wurde im Jahr 2017 ein Antrag gestellt bezogen auf eine zusätzliche, bisher nicht finanzierte Einrichtungen: Blu:boks Kinder- und Jugendbildung gGmbH. 2018 stellte Blu:boks einen Antrag auf Finanzierung von Leistungen nach § 13.1.
Weitere Anfragen bezogen sich auf Erhöhungen bestehender bzw. Anschlusslösungen für anderweitige Finanzierungen: Kietz für Kids Freizeitsport e.V. – Kofinanzierung der laufenden Senatsfinanzierung für Betriebskosten Kietz für Kids Kinderbetreuung gGmbH - Erhöhung für Betriebskosten SANA-Klinikum – Babylotsenprojekt DRK – Familienzentrum Weitlingstr. Libezem e. V. –Verstärkung der Mittel für die Arbeit mit Sinti und Roma Malchower Grashüpfer e. V. - Verstärkung der Mittel Darüber hinaus befindet sich die Verwaltung des Jugendamts – hier insbesondere die Stadtteilkoordinatorinnen – in einem permanenten fachlichen Austausch mit Trägern und Projekten, der auch neue Projektideen sowie deren Finanzierung umfassen kann. Solche Gespräche dienen als eines von mehreren Instrumenten der Erfassung sozialräumlicher Bedarfe. So entstanden etwa 2017 die Fördervorschläge Elternschule (Träger Albatros) und Inklusionsprojekt (Träger Comes) sowie Familientreff PR 20 (Träger nwik).
Zu Frage 3:
§ 11 und 13.1 – keine, die Entscheidung wurde vertagt. § 16 – Schreibaby-Ambulanz (Blu:boks), Familientreff PR 20 (nwik), Familienzentrum PR 26 (DRK), Inklusionsprojekt (Comes), Elternschule (Albatros). Über die o. g. Projekte von Libezem e. V. und Malchower Grashüpfer e. V. entscheidet der Jugendhilfeausschuss am 08.05.2018.
Zu Frage 4:
Siehe Antworten zu den Fragen 2. und 3: Die Entscheidungen zu offenen Anfragen oder Anträgen zu den §§ 11 und 13.1 wurden vertagt.
Zu Frage 5:
Es gab im Jahr 2016 ein Interessenbekundungsverfahren für den inklusiven Abenteuerspielplatz, aber keine direkte Ansprache an einen Träger.
2017 wurde mit blu:boks gGmbH die Einrichtung einer Schreibabyambulanz besprochen und 2018 realisiert. Darüber hinaus wurde bei den Trägern Bürgerinitiative Ausländische MitbürgerInnen e. V. sowie SozDia Stiftung angefragt, ob ein Familienangebot im Planungsraum 16 eingerichtet werden kann.
2018 wurde pad gGmH als Träger des Familienbüros angesprochen, im Rahmen des Familienbüros ein zusätzliches Angebot zu entwickeln für die Arbeit mit Geflüchteten und Familien mit Migrationshintergrund. Die Entscheidung erfolgt am 08.05.2018 im Jugendhilfeausschuss.
Zu Frage 6:
Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss nach jugendhilfeplanerischen Prioritäten und nach Einschätzung eines in der Region erkannten Bedarfs im Rahmen der zweijährigen Beschlüsse über die Vergabe von Leistungsverträgen die Fortsetzung oder den Neuabschluss bzw. ggf. Erhöhungen oder Absenkungen von bestehenden Leistungsverträgen. Zu den Kriterien gehört auch, dass auf eine angemessene Verteilung von Angeboten zwischen den unterschiedlichen Bezirksregionen und Planungsräumen unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Angebotsformen und soziostrukturellen Aspekten geachtet wird. Für gänzlich neue Einrichtungen wird der Träger über eine Interessenbekundung ausgewählt, sofern nicht wesentliche Gründe dafür sprechen, dass nur ein bestimmter Träger in Betracht kommt. Auch über das Verfahren entscheidet jeweils der Jugendhilfeausschuss.
Zu Frage 7:
Die Berliner Bezirke haben sich gegen regelmäßige Ausschreibungen ausgesprochen. Entscheidendes Argument war dabei, die pädagogische Beziehungskontinuität nicht regelmäßig zu unterbrechen. Gegenwärtig werden gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Auswirkungen der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) im Zusammenwirken mit Änderungen der Landeshaushaltsordnung in Bezug auf die Vergabe sozialer Dienstleistungen geprüft. Allerdings würden durch die Anwendung des Vergaberechts zugleich die Entscheidungsrechte des Jugendhilfeausschuss berührt, weil dann eine Vergabe rechtssicher nach objektivierten Kriterien zu erfolgen hat.
Zu Frage 8:
Aus Sicht des Bezirksamts wäre unter Berücksichtigung der pädagogischen Bindungsqualität die regelmäßige Neubestimmung der Trägerschaft nur in sehr großen Zeiträumen vertretbar. Zu den Bezügen zum Vergaberecht wird auf die Beantwortung zu Frage 7 verwiesen. Zudem ist derzeit nicht bekannt, ob die Bestimmungen des in Vorbereitung befindlichen Berliner Jugendfördergesetzes zu dieser Frage Vorgaben beinhalten werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Jugendfreizeiteinrichtungen in bezirkseigenen Gebäuden an die Träger in eigentümerähnliche Verantwortung übergeben worden ist. Zwar sind die Nutzungsverträge prinzipiell an die Dauer von Leistungsverträgen gebunden, jedoch haben mehrere Träger erhebliche Investitionen, zum Teil kofinanziert mit öffentlichen Fördermitteln, realisiert, die bei einem Trägerwechsel ggf. rückverrechnet werden müssten. Diese Form von Nutzungsverträgen wäre bei regelmäßiger Neuvergabe der Trägerschaft sicher neu zu bewerten. Ggf. müssten Mittel für bauliche Unterhaltung und Instandsetzung im Bezirkshaushalt für diese Immobilien eingestellt werden. Ebenso wäre für die Verwaltung dieser Einrichtungen dann entsprechendes Personal notwendig. Schließlich erfordern regelmäßige Vergabeverfahren oder andere Auswahlverfahren zusätzliche personelle Ressourcen im Jugendamt und in der Vergabestelle des Facility-Managements.
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