Kleine Anfrage - KA/0165/VIII  

 
 
Nummer:KA/0165/VIIIEingang:13.03.2018
Eingereicht durch:Gührs, Erik
Weitergabe:13.03.2018
Fraktion:Fraktion SPDFälligkeit:27.03.2018
Antwort von:BzBm/PersFinWiKultBeantwortet:27.03.2018
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:27.03.2018
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Finanzielle Auswirkungen Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 2021 Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirksamt Lichtenberg auf die sogenannten Sprinterprämie? Rechnet das Bezirksamt mit Einnahme in gleicher Höhe?

 

  1. Ist die finanzielle Absicherung für die in DS/0356/VIII genannten Maßnahmen (Verwendung der Mittel für die Sprinterprämie) gesichert? Wenn Nein, wie gedenkt das Bezirksamt diese Projekte abzusichern?

 

  1. Wofür wird das Bezirksamt diese Zuwendungen verwenden, wenn die o.g. Einnahmen höher ausfallen als für die in DS/0356/VIII genannten Maßnahmen notwendig sind?

 

  1. Nach welchen Kriterien wird das Bezirksamt die Zuwendungen aus dem Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung verwenden? Wer entscheidet darüber?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021 Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirksamt Lichtenberg auf die sogenannten Sprinterprämie? Rechnet das Bezirksamt mit Einnahme in gleicher Höhe?

 

  1. Ist die finanzielle Absicherung für die in DS/0356/VIII genannten Maßnahmen (Verwendung der Mittel für die Sprinterprämie) gesichert? Wenn Nein, wie gedenkt das Bezirksamt diese Projekte abzusichern?

 

  1. Wofür wird das Bezirksamt diese Zuwendungen verwenden, wenn die o.g. Einnahmen höher ausfallen als für die in DS/0356/VIII genannten Maßnahmen notwendig sind?

 

  1. Nach welchen Kriterien wird das Bezirksamt die Zuwendungen aus dem Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung verwenden? Wer entscheidet darüber?

 

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

Zu 1.

Die finanziellen Auswirkungen der Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin - Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 2021 sind auf Seite 6 der Vereinbarung beschrieben. Danach werden die Mittel vorbehaltlich der Bereitstellung durch das Abgeordnetenhaus Berlin nach folgender Systematik unter den Bezirken verteilt:

Jedem Bezirk wird ein Grundstock von 100.000 € zur Verfügung gestellt.

Die weiteren Mittel werden prozentual nach den Wohnungsbaupotenzialen an die Bezirke vergeben und an die tatsächlichen Baugenehmigungszahlen sowie an erfolgsabhängige Meilensteine gebunden.

Mindesten 5 % dieser errechneten Mittel sind zweckgebunden für die Durchführung von

Beteiligungsformaten von Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen.

r den Doppelhauhalt 2018/2019 stehen Mittel in Höhe von 7,5 Mio. € zur Verfügung. Für das Jahr 2019 ist eine erfolgsabhängige Anpassung der Zuweisung nach den oben genannten Maßgaben vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund rechnet das Bezirksamt für 2018 und 2019 mit Einnahmen in vergleichbarer Höhe aus dieser Zuweisung.

Zusätzlich zu diesen Mitteln werden auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin - Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 2021 weitere 100.000 € je Bezirk und Kalenderjahr für die Einrichtung und Unterhaltung von Mieterberatungsstellen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.

 

Zu 2.

r das Jahr 2018 wurde die Höhe der Sonderzuweisung für Wohnungsbau (Sprinterprämie) für den Bezirk Lichtenberg von Berlin in Höhe von  596.947,00 € mitgeteilt.

Zur Verwendung der Sprintermittel hat das Bezirksamt Lichtenberg in der Sitzung am 29.08.2017 beschlossen, die aus der Vorveranschlagung der möglichen Sprinterprämie 2019 in 3900/68447 i.H.v. 40 T€r den soziokulturellen Treff Undine und 30 T€r den soziokulturellen Treff in Hohenschönhausen, in 3900/67141 i.H.v. 80 T€r den seniorenfreundlichen Modellkiez, in 4200/52610 i.H.v. 300 T€r Gutachten und in 4200/53121 i.H.v 50 T€r Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung eingestellten Mittel zu sperren, bis geklärt ist, ob auch in 2019 die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus weiterhin eine „Sprinterprämie“ ausschüttet. Zuwendungen an die Träger sind somit vorerst auf das Jahr 2018 zu beschränken. Zudem fließen die tatsächlichen Basiskorrekturzusagen für die „Sprinterprämie“r 2018 und ggf. 2019 ins Jahresergebnis ein, unabhängig von der Höhe. Bei einer möglicherweise über 500 T€ liegenden realen „Sprinterprämie“ werden keine zusätzlichen Maßnahmen genehmigt und bei einer geringer ausfallenden „Sprinterprämie“ aber auch keine Sperren verfügt.

Die finanzielle Absicherung der in der DS/0367/VIII genannten Maßnahmen im Jahr 2018 ist damit gesichert. Im Jahr 2019 sind die entsprechenden Mittel bis zur tatsächlichen Zuweisung der Sprinterprämie gesperrt, d.h. es werden vor diesem Zeitpunkt keine Maßnahmen ausgeführt.

 

Zu 3.

Es werden keine zusätzlichen Maßnahmen genehmigt. Siehe Antwort zu Punkt 2.

Den Umfang der in der DS/0356/VIII genannten Maßnahmen übersteigende Mittel fließen in den Bezirkshaushalt und verbessern so das Bezirksergebnis.

 

Zu 4.

Ziel der aus dem Bündnis für Wohnungsbau und Mieterberatung bereitgestellten Mittel ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wohnungsneubau, bspw. durch die Beauftragung von (Fach-)Planungsbüros für die Begleitung von Bebauungsplanverfahren, die Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten, Fachgutachten, die Durchführung von städtebaulichen Wettbewerben und Machbarkeitsstudien, auch für die mit dem Wohnungsbau zusammenhängende Infrastruktur (z.B. Kitas und Schulen). Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für den im Haushaltstitel vorgesehenen Zweck verwendet werden.

(Anschreiben des Staatssekretärs Sebastian Scheel zu den Mehrausgaben zur Beschleunigung des Wohnungsbaus vom 16.02.2018)

 

 

 
 

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