Im Steuerungsgremium, gemäß des § 9 des Berliner Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, werden die Hilfen für psychisch und suchtkranke Menschen in den Bereichen Betreutes Wohnen und Beschäftigungstagesstätten nach Sozialgesetzbuch (SGB) IX, zuzüglich Leistungen nach dem SGB XII gesteuert. Eingliederungshilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe und steht Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, zu. Sie dient der sozialen und gesundheitlichen Eingliederung psychisch kranker, geistig behinderter und suchterkrankten Menschen und muss beim Amt für Soziales (Teilhabefachdienst) beantragt werden.
Das Steuerungsgremium Psychiatrie und Sucht wird durch die Suchthilfekoordinatorin und durch den Psychiatriekoordinator geleitet. Die Koordinierung der individuellen Hilfen erfolgt im Gremium gemeinsam mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes, dem Teilhabefachdienst des Sozialamtes und allen bezirklichen Leistungsanbietern von Angeboten für Menschen mit Suchterkrankung, psychischer Erkrankung oder Doppeldiagnose (§ 99 SGB IX).