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Seelische Erkrankungen gehören zu den die Lebensqualität am stärksten einschränkenden Leiden unserer Zeit. Dennoch werden psychisch kranke Menschen im gesellschaftlichen Alltag noch immer benachteiligt oder stigmatisiert. Deshalb ist das Thema psychische Gesundheit im Bezirksamt Lichtenberg nicht eines unter vielen, sondern stellt ein zentrales fachliches und gesundheitspolitisches Anliegen dar. Der psychisch kranke Mensch steht mit seinen konkreten Bedürfnissen und Fähigkeiten in seinem gewohnten sozialen Umfeld im Mittelpunkt.
Um die Versorgung psychisch kranker Menschen sicherzustellen, ist ein aufeinander abgestimmtes und verbindliches Versorgungssystem erforderlich. Daher wurde im Land Berlin zur Durchsetzung einer solchen Pflichtversorgung das Psychiatrieentwicklungsprogramm (PEP) geschaffen. Darin ist für jeden Bezirk ein einheitliches regionales Versorgungssystem festgelegt und die Art und Anzahl der Versorgungsangebote beschrieben. Dies stellt die Grundlage für die bezirkliche Arbeit zur Sicherstellung der Versorgung für psychisch erkrankte und suchtkranke erwachsene Menschen dar.
Aufgaben der Bezirklichen Psychiatriekoordination
Das Aufgabengebiet des Bereiches Psychiatriekoordination umfasst die Planung und Steuerung von Hilfen für psychisch kranke Menschen in den Versorgungsbereichen: Kontakte- und Beratung, Krisenversorgung, Betreutes Wohnen, Tagesstruktur und Beschäftigung sowie Arbeit, Zuverdienst und Qualifizierung. Die Psychiatriekoordination ist in § 3 des Gesundheitsdienstgesetzes gesetzlich festgelegt.
Zum Aufgabenspektrum der Psychiatriekoordination gehören weiterhin die Beratung und Information von psychosozialen Trägern und Projekten, die finanzielle Förderung von Projekten, die Geschäftsführung des Bezirklichen Beirats für psychische Gesundheit, die Initiierung von und Mitarbeit in Fachgremien, die fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit sowie die Information und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern.