Elterngeld

Seit dem 01.01.2007 gilt das neue Elterngeld- und Elternzeitgesetz . Anspruch auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben in der Regel Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden beziehungsweise werden, wenn sie für die Betreuung des Kindes ganz oder teilweise auf die Erwerbstätigkeit verzichten.
Damit werden bessere Bedingungen für eine gemeinsame Betreuung der Kinder durch Mütter und Väter geschaffen.

Eltern, die vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen hatten, erhalten 67 Prozent bzw. 65 Prozent des wegfallenden durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 12 Monate, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro. Eltern ohne Erwerbseinkommen erhalten Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Bei Mehrlingsgeburten oder bei Familien mit mehreren Kindern kann sich der Betrag noch erhöhen.
Bitte lassen Sie sich in der Elterngeldstelle im Jugendamt beraten! Gern bieten wir Ihnen auch ein Beratungsgespräch vor der Geburt Ihres Kindes an.

Informationen und Anträge zum Elterngeld

Bitte lassen Sie sich in der Elterngeldstelle im Jugendamt beraten!