Drucksache - 0107/XIX-07
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 03.11.2015 Abteilung Jugend, Familie und Soziales
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0107-07 von Berlin-Reinickendorf XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Doppelhaushalt)
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.03.2012 – Drucksache Nr. 0107/XIX-07 -:
„Das Bezirksamt prüft, welche Vorteile eine Zusammenlegung der Kosteneinziehungsstellen innerhalb der Abteilung JugFamSoz hätte. Dem Haushaltsausschuss ist bis zum 31.05.2012 zu berichten.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Wie mit den Zwischenberichten vom 13.09.2012 und 26.08.2014 berichtet, hat sich das Bezirksamt am 19.06.2012 darauf verständigt, innerhalb der laufenden Legislaturperiode eine einheitliche Kosteneinziehung für das gesamte Bezirksamt Reinickendorf unter vorläufiger Zuständigkeit der Abteilung Jugend, Familie und Soziales aufzubauen, die in einem ersten Schritt durch die Zusammenfassung der Kosteinziehungsbereiche des Sozialamtes und des Jugendamtes realisiert werden sollte.
In der Bezirksamtssitzung am 01.09.2015 wurde nun der Beschluss gefasst, dass neben der in der Abteilung Jugend, Familie und Soziales realisierten zentralen Kosteneinziehung im Amt für Soziales für die Amtsbereiche Jugend sowie Soziales keine darüber hinaus gehende gemeinsame Kosteneinziehung für das gesamte Bezirksamt organisiert werden soll.
Die vergleichsweise wenigen Kosteneinziehungsverfahren in den Abteilungen außerhalb der Abteilung Jugend, Familie und Soziales sollen weiterhin in den jetzig verantwortlichen Sachgebieten verbleiben, da es sachlich und rechtlich nicht sinnvoll ist, sie in eine zentrale Kosteneinziehung auszulagern. Diese wenigen Fälle erfordern gleichwohl jeweils entsprechendes Fachwissen und Fachakten; insoweit würden sich die mit einer zentralen Kosteneinziehung regelmäßig einhergehenden Synergieeffekte nicht einstellen. Wir bitten, die Drucksache Nr. 0107/XIX-07 damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Uwe Brockhausen Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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