Drucksache - 0107/XIX-18
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 29.01.2013Abteilung Schule, Bildung und Kultur
An die Drucksache Nr. 0107-18 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Doppelhaushalt)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.03.2012 - Drucksache Nr. 0107/XIX-18 -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Tariferhöhung für die Musikschuldozentinnen und Musikschuldozenten zu prüfen, ob künftig gestaffelte Tarife für Kinder/Jugendliche einerseits und Erwachsene andererseits angeboten werden können.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat geprüft, ob künftig gestaffelte Tarife für Kinder/Jugendliche und Erwachsene angeboten werden können, und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine gestaffelten Tarife für Kinder und Jugendliche eingeführt werden sollen. Eine Staffelung der Entgelte soll jedoch in Zusammenhang mit der nächsten erforderlichen Entgelterhöhung erfolgen.
Die vom Berliner Senat veranlasste Erhöhung der Musikschullehrerhonorare führte im zurückliegenden Jahr aufgrund der lange ungeklärten Finanzierung zu einer umfassenden Diskussion über die zukünftige Finanzierbarkeit des Musikschulunterrichts an den Musikschulen der Berliner Bezirke. Im Ergebnis wurde für den Doppelhaushalt 2012/2013 ein Konsens erzielt, dass die finanzielle Abfederung der durch die Honorarerhöhung bedingten Mehrkosten nicht zu Lasten der Bezirke erfolgt, vielmehr die Kosten im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen werden. Vor diesem Hintergrund hat sich das Bezirksamt, auch nach Abstimmung bzw. dem Abgleich mit der Verfahrensweise in den anderen Bezirken entschieden, von einer Entgelterhöhung Abstand zu nehmen und damit die Konkurrenzfähigkeit der Musikschule Reinickendorf weiterhin zu gewährleisten.
Die Musikschule Reinickendorf hat derzeit insgesamt rund 2.600 Schülerinnen und Schüler, von denen 2.100 im Instrumental- und Volkalunterricht (Einzelunterricht) sind. Davon sind rund 300 Erwachsene über 27 Jahre alt, d.h. eine Entgeltstaffelung würde im konkreten Umsetzungsfall weniger als 10 % der vorhanden Musikschüler betreffen und ggf. strukturelle Auswirkungen haben. Unstrittig ist, dass eine weitere Honorarerhöhung durch den Senat ohne eine finanzielle Abfederung eine Erhöhung der bestehenden Entgelte erforderlich machen würde. Dabei ist absehbar, dass eine Honorarerhöhung aufgrund der dargestellten prozentualen Gewichtung nicht allein über eine wettbewerbsfähige Erhöhung der Entgelte für den Bereich der Erwachsenen finanzierbar wäre, sondern eine generelle Entgelterhöhung bedingen würde. Vor diesem Hintergrund liegt es im Interesse der Bezirke, dass auch zukünftige Honorarerhöhungen vom Senat gegenfinanziert werden. Im weiteren ist zu berücksichtigen, dass einer Entgeltanhebung ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand gegenübersteht.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0107/XIX-18 damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Katrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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