Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.01.2019 - Drucksache Nr. 1410/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass künftig bei der Planung und Errichtung von Ersatzbushaltestellen durch die BVG folgende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden:
1. Die BVG soll die BSR vor Inbetriebnahme einer Ersatzhaltestelle rechtzeitig über den neuen Standort in Kenntnis setzen, damit bestehende Mülleimer an außer Betrieb gesetzten Haltestellen zu den Ersatzhaltestellen umgesetzt werden können.
2. Sofern geplant ist, dass eine Ersatzhaltestelle länger als vier Wochen in Betrieb genommen wird, soll diese sowohl mit einer temporären Wartehalle, als auch mit entsprechenden Sitzmöglichkeiten ausgestattet werden. Die Beleuchtung soll, sofern keine Anbindung an das Stromnetz möglich ist, über ein Solar-Modul erfolgen.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort liegt nun vor:
„Die derzeitige Regelung ist so, dass für die Errichtung von Ersatzbushaltestellen (ap-Haltestellen) ein Auftragsformular von den zuständigen Produktmanagern bzw. Baukoordinatoren an die zuständige Fachabteilung geschickt wird, welche wiederum den Aufbau bzw. den Abbau von ap-Haltestellen zumeist an eine Fremdfirma vergibt.
Das Auftragsformular wird gleichzeitig an die zuständige Fachabteilung der BSR geschickt. Die BSR schickt dann je nach Dauer einer Haltestellenverlegung eigenständig Mitarbeiter der Tourenplanung zu den Örtlichkeiten, welche die Aufstellung von Papierkörben prüfen und bei erkanntem Bedarf durchführen.
Eine Montage von Abfallbehältern an ap-Haltestellen ist der BVG untersagt!
Das Aufstellen von transportablen Wartehallen sowie entsprechenden Sitzmöglichkeiten, sofern geplant ist, dass eine Ersatzhaltestelle länger als vier Wochen in Betrieb genommen wird, ist nicht durchführbar. Auch diese Aufstellung (von transportablen Warthallen sowie entsprechenden Sitzmöglichkeiten) bedarf einer Sondernutzungserlaubnis durch das zuständige Bezirksamt. Diese wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, welches sehr aufwändig und langwierig ist, erteilt.
Bei der Vielzahl der Ersatzbushaltestellen, die länger als vier Wochen, aber unter einem Jahr durch ap-Haltestellen ersetzt werden müssten, bedarf es einer großen Anzahl von Wartehalleninfrastruktur (in Bezug auf transportable Wartehallen) und Personal (in Bezug auf Vorgangsbearbeitung, Auf- und Abbau etc.).
Ungeachtet dessen stellen wir wo möglich seit jeher transportable Wartehallen sowie entsprechende Sitzmöglichkeiten auf, so die zu erwartende Einrichtung dieser ap-Haltestelle länger als ein Jahr beträgt.
Hinsichtlich der Beleuchtung von transportablen Wartehallen bitten wir zu beachten, dass die BVG immer bemüht ist, für eine Beleuchtung in der Warthalle zu sorgen, für eine ausreichende allgemeine Straßenbeleuchtung, die auch die Wartehalle ausleuchten kann, aber nicht zuständig ist.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1410/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt
BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme