Drucksache - 1850/XX
Sachverhalt:
Die Heimaufsicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales ist für die Überwachung stationärer Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für behinderte Menschen durch wiederkehrende Prüfungen zuständig und bearbeitet Beschwerden und Eingaben von Heimbewohnern, Angehörigen und Beschäftigten. Die Heimaufsicht prüft dabei unter anderem Personalausstattung, Hygienemängel oder Pflegedokumentationen. Bei Verstößen können durch die Heimaufsicht Sanktionen verhängt werden. In Berlin gibt es derzeit insgesamt 584 stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Im vergangenen Jahr überprüfte die Heimaufsicht davon laut LaGeSo lediglich 303. Die zuständige Senatorin Dilek Kolat (SPD) erklärte am im Gesundheitsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, es seien 364 Prüfungen gewesen. 2017 waren es noch 508, im 2016 sogar 533 Überprüfungen. Die Quote der unangemeldeten Prüfungen hat sich zwar im Vergleich zu 2017 erhöht, jedoch bindet diese Vorgehensweise auch deutlich mehr Personal, da bei unangemeldeten Prüfungen im Gegensatz zu angemeldeten Prüfungen zwei statt nur ein Prüfer vor Ort sein müssen. Dies führt zu einem drastischem Rückgang der Gesamtkontrollen. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und der Berliner Heimaufsicht dafür einzusetzen, dass jede stationäre Pflegeeinrichtungen bzw. Einrichtungen für behinderte Menschen in Reinickendorf jährlich mindestens ein Mal unangemeldet durch die Berliner Heimaufsicht überprüft wird. Die dafür erforderlichen personellen Voraussetzungen sind zu schaffen.
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