Drucksache - 1698/VII
Die BVV möge beschließen:
Begründung: Bereits zum wiederholten Male sind Reinigungsleistungen in Schulen unseres Bezirkes nicht ausreichend bzw. gar nicht erfolgt. Nach der Wolfgang-Amadeus-Mozart-Schule ist nun auch die Johann-Julius-Hecker-Schule betroffen. Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf den Unterricht und daher müssen entsprechende Mängel unverzüglich geahndet und abgestellt werden.
Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der unmittelbaren Auswirkungen auf den Unterricht, müssen zeitnah Konsequenzen für die Reinigungsunternehmen folgen und es muss umgehend Vorsorge getroffen werden, dass entsprechende Mängel in Zukunft verhindert werden. |
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