Drucksache - DS/0476/V
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 07. Januar 2003 beschlossen: a) das
Ergebnis, das sich aus der Auswertung der Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 AGBauGB in
Verbindung mit § 4 Absatz 1 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-10
für die Grundstücke Hauptstraße 38-27, das Grundstück 26A, Teilflächen des
Grundstückes Hauptstraße 26, die Grundstücke Hauptstraße 25 bis 14, Köpenicker
Chaussee 49 bis 46 und 1-4, Hauptstraße 13 bis 9, Teilflächen des Grundstückes
Hauptstraße 8 sowie Abschnitte der Hauptstraße und der Köpenicker Chaussee im Bezirk
Lichtenberg ergibt, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. b) die
Änderung der Geltungsbereiche und Titel der Bebauungspläne XVII-7e für
Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7, 27-38 und 41 bis 49 sowie einen
Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, XVII-9 für Teilflächen
der Grundstücke 7 und 8 im Bezirk Lichtenberg und XVII-10 für die
Grundstücke Hauptstraße 38-27, das Grundstück 26A, Teilflächen des Grundstückes
Hauptstraße 26, die Grundstücke Hauptstraße 25 bis 14, Köpenicker Chaussee 49 bis
46 und 1-4, Hauptstraße 13 bis 9, Teilflächen des Grundstückes Hauptstraße 8
sowie Abschnitte der Hauptstraße und der Köpenicker Chaussee im Bezirk
Lichtenberg. Der Titel des Bebauungsplanes XVII-7e lautet nunmehr: Bebauungsplan
XVII-7e für
Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7, 27-38 und 41 bis 49 sowie einen
Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg. Der Titel des Bebauungsplanes XVII-9 lautet nunmehr: Bebauungsplan XVII-9 für Teilflächen der Grundstücke 7 und 8 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg. Die Konkretisierung der generellen Planungsziele der Bebauungspläne XVII-7e und XVII-9 erfolgt im weiteren Verfahren. Der Titel des Bebauungsplanes XVII-10 lautet nunmehr: Bebauungsplan XVII-10 für Teilflächen des Grundstückes Hauptstraße 27-38, die Grundstücke Hauptstraße 26A, Hauptstraße 26, Hauptstraße 14-25, Köpenicker Chaussee 46-49 und 1-4, Hauptstraße 9-13 sowie Abschnitte der Hauptstraße, der Köpenicker Chaussee und der Saganer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg. Die
generellen Planungsziele des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-10 sind: - die Neuordnung eines untergenutzten und z.T.
brachliegenden Geländes; - die Sicherung von Gewerbegebieten; - die Sicherung der Verbreiterung der
Hauptstraße; - die Sicherung der inneren Erschließung sowie - die Sicherung eines Ufergrünzuges als Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Öffentliche Parkanlage”. c) die neuen
Titel und Geltungsbereiche der Bebauungspläne XVII-7e, 9 und 10
im Amtsblatt für Berlin zu veröffentlichen. d) den
Bebauungsplan-Entwurf XVII-10 für Teilflächen des Grundstückes
Hauptstraße 27-38, die Grundstücke Hauptstraße 26A, Hauptstraße 26, Hauptstraße
14-25, Köpenicker Chaussee 46-49 und 1-4, Hauptstraße 9-13 sowie Abschnitte der
Hauptstraße, der Köpenicker Chaussee und der Saganer Straße im Bezirk
Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB erneut zur Stellungnahme vorzulegen. e)
mit der
Durchführung der Beschlüsse zu b), c) und d) das Amt für Planen und Vermessen
zu beauftragen und f) der Bezirksverordnetenversammlung die
Beschlusspunkte zu a), b), c), d), und
e) in geänderter Fassung zur Kenntnis zu
geben. Anlage: Begründung und Übersichtspläne zu
den Bebauungsplänen XVII-7e, XVII-9 und XVII-10 Anlage 1 zur
Bezirksamtsvorlage Nr. 05/03 Begründung: Zu a) Die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, wurden gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 1 BauGB vom 29. März 2000 bis zum 08. Mai 2000 bei der Aufstellung des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-10 beteiligt. Sämtliche abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-10 wurden vom Fachbereich Stadtplanung gesammelt, aufbereitet und untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen. Der Abwägungsprozess wurde im einzelnen in einer schriftlichen Auswertung dokumentiert. Während der Bezirksamtssitzung liegt 1 Exemplar des Ergebnisses der Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 1 BauGB zum Bebauungsplan XVII-10 im Bezirk Lichtenberg (Stand: 10/2002) zur Einsichtnahme aus. Zu b) Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf XVII-10 teilte die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VII B mit Schreiben vom 29. Oktober 2001 dem städtischen Entwicklungsträger Wasserstadt GmbH mit, dass “aufgrund veränderter verkehrlicher und städtebaulicher Gegebenheiten (...) die im Bebauungsplan XVII-10 (Beteiligung Träger öffentlicher Belange im März 2000) enthaltenen Festsetzungen zum Ausbau des Straßenzuges (Hauptstraße/Köpenicker Chaussee (Anm. des Autors) nicht mehr vertretbar” seien. “Die damalige perspektivische Vorhaltung der Verbreiterung des Straßenzuges Hauptstraße/Köpenicker Chaussee auf 36,00 m mit einer umfassenden Umgestaltung des Straßenprofils und der Verlegung der Straßenbahn zur Realisierung einer verkehrstechnisch gerechten, stadtgestalterisch anspruchsvollen und ortsbildprägenden Hauptverkehrsstraße ist heute infolge des in den letzten Jahren bereits neu und funktionstüchtig umgebauten Straßenbahnkörpers nicht mehr durchsetzbar.” Daraus resultierend wurde in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VII B eine neue - entsprechend den künftigen verkehrlichen Anforderungen und unter Berücksichtigung des weitgehenden Erhalts des vorhandenen Straßenraumprofils - Straßenbegrenzungslinie für den Straßenzug Hauptstraße/Köpenicker Chaussee festgelegt. Diese reduzierte Ausweisung von Straßenverkehrsfläche für den Straßenzug Hauptstraße/Köpenicker Chaussee führte zu Flächenzuwächsen nicht nur im Bereich des Bebauungsplanes XVII-10 sondern ebenfalls in den angrenzenden Bebauungsplänen XVII-7e und XVII-9. Für den Bebauungsplan XVII-10 hat die Geltungsbereichsänderung des Weiteren eine Titeländerung zur Folge, im Titel entfällt “Teilflächen des Grundstückes Hauptstraße 8” und es wird der “Ortsteil Rummelsburg” ergänzt. Die Ergänzung des “Ortsteiles Rummelsburg” im Titel erfolgt ebenfalls bei den Bebauungsplänen XVII-7e und XVII-9. Die generellen Planungsziele des Bebauungsplanes XVII-10 wurden im Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB überarbeitet. Die Sicherung eines Kerngebietes (MK) ist entfallen (siehe Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 1 BauGB zum Bebauungsplan XVII-10 im Bezirk Lichtenberg -Stand: 10/2002). Zu c) Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB hat die Gemeinde die Pflicht, den Beschluss über die Aufstellung eines Bauleitplanes ortsüblich bekannt zu machen. § 40 Absatz 1 der GGO I bestimmt, dass Mitteilungen zur Aufklärung und Unterrichtung der Öffentlichkeit (Bekanntmachungen) - wenn dies zweckmäßig erscheint - im Amtsblatt für Berlin zu veröffentlichen sind. Zu d) Im Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 1 BauGB zum Bebauungsplan XVII-10 im Bezirk Lichtenberg (Stand: 10/2002) ergibt sich die Notwendigkeit einer erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, da Grundzüge der ursprünglichen Planung von den Änderungen betroffen sind (siehe Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 1 BauGB zum Bebauungsplan XVII-10 im Bezirk Lichtenberg - Stand: 10/2002). Ein Exemplar (Planentwurf, Stand 16. Oktober 2002 und Begründung, Stand Oktober 2002) des im Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 1 BauGB überarbeiteten Bebauungsplan-Entwurfes XVII-10 liegt während der Bezirksamtssitzung zur Einsichtnahme aus
Bebauungsplan XVII-7e für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7, 27-38 und 41 bis 49 sowie einen Abschnitt der Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.
unmaßstäblich Bebauungsplan XVII-7e
7. Anschreiben an ABl-Dr. fertigen bzgl. Bekanntmachung des Änderungsbe-schlusses im Amtsblatt für Berlin.
Bebauungsplan XVII-9 für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 7 und 8 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.
Unmaßstäblich
Bebauungsplan XVII-9
Bebauungsplan XVII-10 für Teilflächen des Grundstückes Hauptstraße 27-38,
die Grundstücke Hauptstraße 26A, Hauptstraße 26, Hauptstraße 14-25, Köpenicker
Chaussee 46-49 und 1-4, Hauptstraße 9-13 sowie Abschnitte der Hauptstraße, der
Köpenicker Chaussee und der Saganer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.
unmaßstäblich Bebauungsplan XVII-10 |
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