Drucksache - DS/0470/V  

 
 
Betreff: Änderung der Umsetzung des Berliner Ideenmanagements im Bezirksamt Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2003 
16. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin legt nachfolgende Vorlage der BVV zur Kenntnis vor:

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin legt nachfolgende Vorlage der BVV zur Kenntnis vor:

 

 

 

Änderung der Umsetzung des Berliner

Ideenmanagements im Bezirksamt Lichtenberg

 

 

 

Auf Grund einer kritischen Auswertung der Umsetzung des Ideenmanagements in der Bezirksverwaltung Lichtenberg, sieht es das Bezirksamt als erforderlich an, den Rahmen neu zuregeln und das Verfahren der Anerkennungsprämien festzulegen.

 

 


 

Anlage zur BA - Vorlage 19/03 vom 04.02.2003

 

Geänderter Ablauf des Berliner Ideenmanagements

im Bezirksamt Lichtenberg

 

Nach zweijähriger Erfahrung und kritischer Auswertung der Anwendung des Berliner Ideenmanagements in der Bezirksverwaltung, wird das Verfahren wie im beiliegenden Ablaufplan dargestellt neu festgelegt.

 

Ein Verbesserungsvorschlag wird in der Regel bei der eigenen LuV- oder SE- Leitung eingereicht. Hier liegt grundsätzlich die Verantwortung für die Bearbeitung und Umsetzung der eingereichten Vorschläge.

 

Ersatzweise kann ein Vorschlag auch bei der im Steuerungsdienst angesiedelten bezirklichen Koordinatorin des Ideenmanagements eingereicht werden, die diesen umgehend an die o.g. OE-Leitung weiterleitet.

 

Gemäß der Verwaltungsvorschriften für das Berliner Ideenmanagement II vom 21.03.2000, wird von der OE-Leitung innerhalb von 2 - 4 Wochen  ein Qualitätsgremium eingerichtet. Dieses setzt sich mindestens zusammen aus den zuständigen Entscheidungsverantwortlichen, fachlich  kompetente Mitarbeiter/innen sowie der Beschäftigtenvertretung.

 

Das Qualitätsgremium beschließt Annahme und Ablehnung eines Qualitätsvorschlages. Zur Unterstützung kann ein Qualitätszirkel eingerichtet werden, für dessen Moderation auf die ausgebildeten Moderatorinnen und Moderatoren über den Steuerungsdienst zurückgegriffen werden kann.

 

Das Qualitätsgremium legt ebenfalls fest, in welcher Form der eingereichte Qualitätsvorschlag honoriert wird.  Grundsätzlich werden Gutscheine im Wert von max. 25 Euro  (für Bücher, CD, Kino-,Theaterkarten oder ähnliches) übergeben. Verbunden wird diese Prämie mit einem Anerkennungsschreiben, dass auf Wunsch der Personalakte des Einreichers beigefügt wird. Alternativ kann von der Dienststelle ein angemessener Freizeitausgleich gewährt werden.

 

Wurden durch die Umsetzung des Qualitätsvorschlages nachweislich berechenbare Einsparungen erzielt, ist eine Geldprämie von mindestens 20 % der erzielten Nettoeinsparung eines Jahres zu gewähren.

 

Eine solche Prämie wird durch eine Arbeitsgruppe ermittelt und dem Bezirksamt zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Arbeitgruppe setzt sich mindestens zusammen, aus dem Leiter des Steuerungsdienstes (Moderation), dem Leiter des Personal- und Finanzservice, dem Rechtsamtsleiter, dem oder vorschlagsbedingt mehreren OE-Leitungen.

 

Im Steuerungsdienst werden die Aufgaben des Ansprechpartners für das Berliner Ideenmanagement im Sinne der Verwaltungsvorschriften wahrgenommen. Dazu gehört die Prüfung, ob ein inhaltsgleicher Vorschlag bereits im Land Berlin vorliegt. Eine Kopie des Vorschlages sowie eine Kopie der Entscheidung des Qualitätsgremiums wird umgehend dem Steuerungsdienst übersandt.

 

 

 

 

 

 

Der Vorschlag sowie die Entscheidung wird in die Datenbank der Qualitätsbörse bei der Senatsinnenverwaltung eingegeben. Im Steuerungsdienst wird die zeitnahe Bearbeitung des Vorschlages überprüft.

 

Dieses geänderte Verfahren ist ab dem Tag der Beschlussfassung im Bezirksamt auf alle anhängigen und zukünftigen Verfahren anzuwenden.

 


 

 

 
 

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