Drucksache - DS/2130/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich für einen Neubau der Blockdammbrücke als Fußgänger- und Radwegbrücke beim Senat einzusetzen und hierfür notwendige Zuarbeiten und Vorleistungen zu erbringen. Hierfür soll der bezirkliche Planungsvorbehalt für die Blockdammbrücke im „Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr“ (StEP MoVe) entsprechend angepasst werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Eine Antwort der zuständigen Senatsverwaltung liegt nun vor und kann dem Anhang entnommen werden.
Die zuständige Senatsverwaltung teilt mit, dass aufgrund „des Bauwerkszustandes, der Funktionsfähigkeit der bestehenden Verbindung für den Rad- und Fußverkehr und der planungsrechtlichen Situation“ das Ersuchen eines Neubaus „zunächst aus gesamtstädtischer Sicht leider nicht prioritär behandelt werden kann.“
In der Liste der wichtigen Streckenneubauten des Senats ist im Radvorrangnetz von 18 Maßnahmen für Lichtenberg nur eine Maßnahme benannt (Gleisquerung Nöldnerplatz). Im Ergänzungsnetz sind es von 18 Maßnahmen zwei (Rampe Kynaststraße und Bahnquerung Zobtener Straße). Stand 12/2021.
Im Netzplan Radverkehrsnetz (Stand 12.08.2021) sind für Karlshorst im Radvorrangnetz vorgesehen: Richard-Kolkwitz-Weg, Wallensteinstraße, Dönhoffstraße, Stolzenfelsstraße, Köpenicker Allee, Ilsestraße.
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