Drucksache - DS/2111/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass berlinweit ein Gesamtkonzept zur artgerechten Regulierung der Taubenpopulation initiiert wird, das unter anderem betreute Taubenschläge, -häuser oder -türme vorsieht. Hierbei soll auch der Bezirk Lichtenberg als Standort Berücksichtigung finden. Durch eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Maßnahmen und Ziele des Taubenmanagements aufgeklärt und einbezogen werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Beschwerden über Verschmutzungen von öffentlichen Plätzen durch Tauben, Befürchtungen einer Rattenplage durch liegen gebliebenes Taubenfutter bzw. Essensreste und die Forderung nach der behördlichen Übernahme der Verantwortung für eine gesunde Taubenpopulation wurden bereits mehrfach an das Bezirksamt Lichtenberg herangetragen. Das Bezirksamt befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen „Tauben-Befürwortern“ und „Tauben-Gegnern“.
Das Bezirksamt hat in dieser Angelegenheit die Konstituierung eines neuen Senats abgewartet und die Thematik umgehend für die Abstimmungen der SenUMVK mit den Bezirken angemeldet. Das Thema „Stadttaube“ kann nur berlineinheitlich besprochen und geklärt werden. Problematisch ist, dass die Zuständigkeiten zwischen Land und Bezirken sowie innerhalb des Senats nicht eindeutig geklärt sind und variieren. Außerdem liegt noch keine eindeutige überzeugende wissenschaftliche Erkenntnis vor, die von Tierschützern, bezirklichen Veterinärmedizinern und Umwelt- und Naturschutzämtern gleichermaßen anerkannt ist, wie eine Population wirksam kontrolliert werden kann. Der Senat hat sich noch keine abschließende Meinung darüber gebildet, ob die in Berlin freilebenden Tauben als Haus- oder Wildtiere zu bezeichnen und zu behandeln sind.
Pilotprojekten zum Umgang mit der Stadttaube steht das Bezirksamt daher grundsätzlich offen gegenüber und befürwortet diese, da gehandelt werden muss. So darf ein Fütterverbot nur dann ausgesprochen werden, wenn es einen Taubenschlag gibt und dort fachgerecht gefüttert wird. Pilotprojekte müssen durchdacht sein und dürfen nicht naiv begonnen werden. Das Bezirksamt hat jedoch weder Personal-, Sach- noch Finanzmittel zur Verfügung, diese Vorhaben zu initiieren, zu betreuen und auszuwerten.
Der Senat hat nun auf das Ersuchen des Bezirksamts geantwortet. Fast zeitgleich hat sich auch die Berliner Tierschutzbeauftragte schriftlich geäußert. Beide Schreiben werden der BVV zur Kenntnis gegeben (siehe Anlagen).
Eine erste Schlussfolgerung ist, dass das Bezirksamt sich erneut als Pilotprojektpartner anbieten wird. Eine Betreuung eines möglichen, zukünftigen Taubenschlags muss aber durch Fachpersonal erfolgen.
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |