Drucksache - DS/1734/VIII
Der Ausschuss Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1734/VIII – Aufhebungsantrag:
Die Vorlage zur Kenntnisnahme wird aufgehoben.
Das Bezirksamt wird ersucht unter Würdigung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg OVG 1 S 115/20 vom 06.01.21[1] und des von der Deutschen Umwelthilfe beauftragten Rechtsgutachtens zu Pop-up-Radwegen[2] die Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache 1734/VIII: Pop-up-Radwege auch in Lichtenberg zu überarbeiten.
Es möge erneut prüfen, ob Pop-up-Radwege auch in Lichtenberg eingerichtet werden können und bei der Prüfung die betreffenden Nachbarbezirke mit einbeziehen.
Begründung: In der Beratung über die Drucksache wurde die Argumentation der Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes, insbesondere der Bezug auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 04.092020, welcher mittlerweile aufgehoben wurde, kritisiert; einer erneuten Prüfung des Antrages wurde zwar mehrheitlich zugestimmt, jedoch wurde auch der kurze Planungszeitraum bemängelt.
Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 4
[1] Vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Vorerst kein Rückbau der sog. Pop-up-Radwege - 1/21, Pressemitteilung vom 06.01.2021 [2] Remo Klinger, Silvia Ernst: Rechtsgutachten zu Pop-up-Radwegen und weiteren (vorläufigen) Verbesserungen der Straßenverkehrsinfrastruktur zugunsten von Radfahrern und Fußgängern, Berlin 2020; siehe auch: Remo Klinger, Silvia Ernst: Pop-Up-Radwege im Straßenverkehrsrecht, in: Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 2020, S. 674 – 681 |
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