Drucksache - DS/1628/VIII  

 
 
Betreff: Freifläche Wallensteinstraße/Ecke Tannhäuser Straße als Grünfläche sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeHaushalt und Personal
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mitberatend
05.03.2020 
52. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
04.06.2020 
57. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
11.03.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
10.06.2020 
44. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
42. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Zuarbeit AS ÖSM  
Dringl. BE HAP PDF-Dokument

Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1628/VIII:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin für eine Übertragung der Freifläche Wallensteinstraße/Ecke Tannhäuser Straße in das Landesvermögen einzusetzen.

 

Darüber hinaus soll diese Freifläche als Grünfläche mit einem Sportgeräteangebot für Kinder und Erwachsene entwickelt werden.

 

Begründung:

Der Ausschuss hat sich der fachlichen Stellungnahme des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz angeschlossen. Dieser befürwortet den Antrag, da es in diesem Gebiet eine Unterversorgung mit öffentlichen Grünflächen gibt. Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt sind nicht zu erwarten (bzw. ergeben sich mittelfristig aus der Bewirtschaftung der Flächen).

 

Begründung der Dringlichkeit:

Erfolgt mündlich. Abstimmung über die Dringlichkeit: 11 / 2 / 0

 

Abstimmungsergebnis: 10 / 2 / 2

 

 

 
 

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