Drucksache - DS/1523/VIII
Der Ausschuss Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1523/VIII:
Begründung: Der Ausschuss betonte seine sozialpolitische Verantwortung für die Obdachlosen in der Rummelsburger Bucht. Etliche sachliche Argumente haben aber zum ablehnenden Beschluss geführt. Eine zügige Umsetzung durch das Bezirksamt ist für diesen Winter nicht mehr möglich. Das Grundstück bzw. die Grundstücke in der Rummelsburger Bucht sind außerdem nicht im Vermögen des Bezirks. Eine Abstimmung über Art und Ort der Unterkunft mit den Betroffenen ist nicht praktikabel. Haushaltsmittel sind zudem dafür auch nicht vorgesehen.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht für den anstehenden Winter zügig Unterkünfte für die Obdachlosen zu schaffen, die gegenwärtig in dem größten Obdachlosen-Camp Deutschlands an der Rummelsburger Bucht eine Bleibe gefunden haben. Die Unterkünfte müssen ein Mindestmaß von Privatsphäre ermöglichen und sind mit ausreichend Schlafplätzen, Trinkwasser, Heizung, Licht, sanitären Einrichtungen und Küchen auszustatten und müssen eine reguläre Entsorgung von Müll ermöglichen. Art und Ort der Unterkunft sollten mit den Betroffenen abgestimmt und bestmöglich an ihre Bedürfnisse angepasst werden, um die auf dem Camp wahrgenommenen unterschiedlichen Lebensweisen so gut wie möglich berücksichtigen und damit weiteren Konflikten vorbeugen zu können. Auch für Personen mit Hunden oder anderen Haustieren sollten Unterkünfte für sie und ihre Tiere gesucht werden. Für Personen mit einem Alkoholproblem oder anderen Suchterkrankungen muss es angemessene Unterstützungsangebote sowie Unterkünfte geben. Den Personen, die sich durch den Kauf von Wohnwagen eine relativ feste Unterkunft geschaffen haben, sollte vom Bezirksamt Hilfe zum Finden von Unterstützung für ggf. benötigte Reparaturen oder dem Finden eines neuen Stellplatzes geholfen werden. Außerdem soll gemeinsam mit dem Eigentümer des Grundstückes eine wirkungsvolle Rattenbekämpfung auf dem Gelände in Angriff genommen werden. Über die kurzfristige Unterbringung hinaus muss das Bezirksamt den aktuell in der Bucht lebenden Menschen Unterstützungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stellen, um gemeinsam Perspektiven zu erarbeiten.
Begründung der Dringlichkeit: Die Situation für die Obdachlosen in der Rummelsburger Bucht ist bereits jetzt angespannt. Alle nötigen Lösungen müssen schnell auf den Weg gebracht werden und können zeitlich nicht verschoben werden. Beschluss über die Dringlichkeit: 9 / 0 / 4
Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 5
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