Drucksache - DS/1513/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-9a - Änderungsbeschluss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

für das Grundstück Weißenseer Weg 51-52 das bisherige Planungsziel der Sicherung von Wohn-, Hotel- und Büronutzung hinsichtlich des Mischungsverhältnisses von Wohnen und Gewerbe zugunsten des Gewerbes sowie die Lage der Wohnbebauung zu verändern. Die wesentlichen neuen Planungsziele sind:

 

-           eine Anordnung der geplanten Wohnnutzung innerhalb des zentralen Bereichs des Vorhabengrundstücks als „Wohnkern“,

-           eine Anordnung der gewerblichen Nutzung entlang der immissionsbelasteten Grenzen des Geltungsbereichs,

-           eine Nutzungsmischung mit Schwerpunkt auf das Gewerbe.

-           Die Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes und öffentlicher Straßenflächen wird unverändert verfolgt.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-9a die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, den Nachbarbezirk Pankow und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2: Begründung zur Änderung der Planungsziele des Bebauungsplanverfahrens

 


Anlage 1

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-9a

für das Grundstück Weißenseer Weg 51-52

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

ohne Maßstab

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung von Gewerbe und Wohnen, einer öffentlichen Spielplatzfläche

und öffentlicher Verkehrsflächen


Anlage 2

 

Begründung zur Änderung der Planungsziele des Bebauungsplans 11-9a

 

Mit dem Bebauungsplan 11-9a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine qualifizierte Nachnutzung der brachliegenden und ungenutzten Flächen des ehemaligen Kongresszentrums mit Sporthotel auf dem Grundstück Weißenseer Weg 51-52 nordöstlich des Knotenpunktes Weißenseer Weg/Konrad-Wolf-Straße geschaffen werden. Sowohl durch den Knotenpunkt selbst als auch durch die in der Folge angrenzenden Straßen (Weißenseer Weg und Konrad-Wolf-Straße) erfolgt ein hoher Lärmeintrag auf die geplanten Nutzungen. Weiterhin stellt der Geltungsbereich einen südlichen Randbereich des 45 ha großen Areals dar, das als „Sportforum“ vom Berliner Senat verwaltet wird und durch zahlreiche ungedeckte Sportanlagen gekennzeichnet ist. Durch diese Sportanlagen wirken Lärm- und Lichtimmissionen auf den Geltungsbereich ein.

Die neue Ausrichtung der Planungsziele sieht vor dem Hintergrund der starken Immissionsbelastungen eine Gliederung der Nutzungen im Sinne des lärmrobusten Städtebaus vor. Die geplante Wohnnutzung ist innerhalb des zentralen Bereichs des Plangebiets als „Wohnkern“ vorgesehen. Die gewerblichen Nutzungen werden entlang der immissionsbelasteten Straßen und des Sportforums angeordnet. Durch die neue Zonierung verringert sich der Anteil der geplanten Wohnnutzung und der Schwerpunkt soll deutlich auf der gewerblichen Nutzung liegen.

An der Ausweisung eines Urbanen Gebiets nach § 6a Baunutzungsverordnung wird weiterhin festgehalten. Die geplante Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Spielplatz bleibt von der Neuausrichtung unberührt.

 

 

 

 
 

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