Drucksache - DS/1487/VIII  

 
 
Betreff: Entwurf Rahmenplan zur städtebaulichen Entwicklung von Neu-Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das vom Bezirksamt beauftragte Planungsbüro Planergemeinschaft hat eine Textfassung des Rahmenplans für die Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen vorgelegt. Diese kam unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess zustande. Im Rahmen von zwei Stadtteilkonferenzen wurde im November 2018 ein erster Zwischenstand des Rahmenplans vorgestellt. Dort und auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de konnten Vorschläge und Anregungen zum Rahmenplan gegeben werden, die ausgewertet und teilweise in die Erarbeitung des Rahmenplans aufgenommen wurden.

 

Um allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie der Bezirksverordnetenversammlung eine abschließende fundierte Diskussion über den Entwurf des Rahmenplans zu ermöglichen, wird dieser vor einer Beschlussfassung durch das Bezirksamt der Öffentlichkeit vollständig zur Verfügung gestellt.

 

Das Bezirksamt plant die Durchführung einer Einwohner*innenversammlung, in deren Rahmen Änderungsvorschläge zum Entwurf des Rahmenplans gesammelt werden sollen. Außerdem ist geplant, den Rahmenplan auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de sowie an zentralen Orten in der Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen öffentlich zugänglich zu machen, damit interessierte Bürgerinnen und Bürger Anregungen geben können.

 

Anschließend werden die gesammelten Anregungen dahingehend geprüft, ob sie in den Rahmenplan einfließen können, ehe dieser vom Bezirksamt beschlossen wird.

 

 

 
 

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