Drucksache - DS/0358/V  

 
 
Betreff: Unterhaltssäumige Elternteile
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.11.2002 
13. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2003 
16. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, sich bei dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, daß die Maßnahmen zur Ermittlung unterhaltssäumiger Elternteile nach einer staatlichen Vorschussleistung deutlich intensiviert werden und insbesondere d

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, sich bei dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, daß die Maßnahmen zur Ermittlung unterhaltssäumiger Elternteile nach einer staatlichen Vorschussleistung deutlich intensiviert werden und insbesondere die Bezirke die hierfür notwendige finanzielle und technische Ausstattung erhalten.

Darüber hinaus sollte des Bezirksamt eigene Anstrengungen unternehmen, um eine effektivere Sachbearbeitung zu erreichen. Bei der Rückzahlung der Vorleistungen ist zu prüfen, inwieweit private Dienstleister hinzugezogen werden könnten.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Für alle Überhangskräfte des Landes Berlin soll im Laufe des Jahres 2003 ein sogenannter Stellenpool gebildet werden. Alle Senatsverwaltungen waren in diesem Zusammenhang aufgefordert an die Senatsfinanzverwaltung mögliche Einsatzfelder, auch zur Verbesserung der Einnahmen des Landes Berlin, zu benennen. Die Berliner Bezirksjugendämter haben diesbezüglich bereits im November die Senatsjugendverwaltung aufgefordert, für die Bearbeitung der Kosteneinziehungsakten Personalbedarf aus dem Stellenpool anzumelden. Für die finanzielle und technische Ausstattung sind jedoch die Bezirke im Rahmen der Globalsumme selbst verantwortlich.

Im Jugendamt Lichtenberg gibt es  einen Aktenbestand im Bereich Unterhaltsvorschuss von 2.563 laufende Bearbeitungsakten sowie von 6.357 Kosteneinziehungsakten in abgeschlossenen Fällen (Stand 30.11.02 ), d.h. jede/r Sachbearbeiter/in bearbeitet derzeit ca. 500-600 Akten. Zur personellen Unterstüzung sind derzeit 2 Mitarbeiteraus dem Personalüberhang eingesetzt.

Die Kosteneinziehung könnte natürlich durch mehr Personal effektiver werden, jedoch darf bei der gesamten Problematik die steigende Nichtleistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Elternteile z.B. durch Arbeitslosigkeit, Überschuldung usw. nicht übersehen werden.

 

Zur Übertragung von Kosteneinziehungsaufgaben auf private Dienstleister wurde neben anderen Bezirken auch das Landesjugendamt befragt. Es gibt in Berlin noch keine Angebote von entsprechenden Unternehmen; Vorarbeiten einzelner Bezirke in dieser Richtung gibt es derzeit ebenfalls nicht. In der Stadt Hamburg ist ein Pilotprojekt zur Übertragung der  Kosteneinziehung auf Rechtsanwälte bekannt. Auf Seiten des Landesjugendamtes wolle man abwarten, welche Erfahrungen in Hamburg gesammelt werden, um zu überprüfen, ob es für Berlin eine vergleichbare Lösung gäbe. Es würde sich jedoch bereits abzeichnen, dass von den derzeit in Hamburg beauftragten Dritten nur die Fälle übernommen würden, in denen der Kostenerstattungspflichtige zahlungsfähig erscheine.

 


 

 

 
 

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